Maßnahme beim Jobcenter? D:

4 Antworten

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Servus,

  1. Geld Für gewöhnlich bekommst Du bei ner Maßnahme das Fahrgeld erstattet, aber - wie solls auch anders sein- nicht dienen wirlichen Aufwand sondern eine Kilometerpauschale und auch nur wenn du mehr als 2 KM vom Austragungsort weg wohnst.

Weitere Zuschüße: ... hängem vom Inhalt der Maßnahme ab, bei ner Standartmaßnahme gibts keine Zuschüße bei Aus/Weiterbildungsmaßnahmen mit bestimmten Aspekten kann es sein dass es Zuschüße gibt.

Inhalte einer Standartmaßnahme:

  • Bewerbungstraining
  • Motivationstraining
  • Grundschulwissen
  • Vorbereitung für den 1. Arbeitsmarkt

Zeiten sind unterschiedlich. Es gibt sowohl Teilzeitmaßnahmen als auch Vollzeitmaßnahmen. Die Tatsächliche Anwesenheitszeit hängt vom ausführenden Institut ab. Da auch Maßnahmen beim Job Center, wie alle öffentliche Aufträge, ausgeschrieben werden müssen haben die Institute die sich an sowas beteilligen auch einen gewissen Spielraum. Bei Vollzeit musst du aber in jeden Fall deine 6,5 Std leisten das ist absolutes minimum. Normal kann eine Maßnahme nur bis zu 6 Monate gehen, ausser Du gibst handfesten Grund zum Anlaß einer Weiterführung. (Verhaltensauffälligkeiten)

Wichtig:

-> während der 6 monatigen Maßnahme verweigert sowohl Job Center als auch Institut grundsätzlich dein recht auf Urlaub!!

-> Wenn du durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen auffällst und die Maßnahme abgbrochen wird, kann das Job Center von dir verlangen die Unkosten (Ausbildungsgutschein bis ca 4.500€) zurückzuzahlen. Besonders vorsichtig mit Fehltagen die nicht durch einen Attest abgedeckt sind! Aber auch bei Verstöße gegen die hausordnung kann daselbe passieren.

So war nur ein kleienr Ausflug wie die so drauf sein können, alleine in meiner Stadt variiert das von locker und flockiges Institut bis hin zu Hammerhart, wo ich mal sanktioniert wurde weil ich unerlaubt das gelände verlassen habe. (Frau war schwanger und mit einem Kleinkind zu Hause, musste ärztlich versorgt werden und das Kind wäre daher ohne Auffsicht = Institut hat die Aufsichtspflicht in einer Notlage nicht als Entschuldigung akzeptiert daher Sanktionen.)

Ningra 
Fragesteller
 01.09.2011, 16:12

Ich bekomme jezt kein Bafög mehr weil ich ja jezt vom Berufskolleg runter bin und soll jezt i-wie Geld vom arbeitsamt bekommen. ich soll auch meine Bankdaten mitbringen. Ich weiß jezt nicht ob das Arbeitslosengeld ist. ich wohne ja noch bei meinen Eltern, bin 17 Jahre alt.

Und danke für die Antwort. :p

ReneDeVito  01.09.2011, 16:18
@Ningra

da du vorher also noch nicht gearbeitet hast wie ich rauslese ist es wahrscheinlich dass du ALG 2 bekommen wirst. In dem fall wäre das anzunehmende Einkommen etwa bei 360€ wovon man dir aber das Kindergeld das deine Eltern für dich bekommen anrechnen wird. Dürften etwa 156€ sein. Der Teil den ich nicht weiß, weil ja nich mit 17 in ALG 2 gekommen, ist ob und wieviel man dir an unkosten für Unterkunft und Heizung bewillgen wird. Aber auchd as ganze Rechensystem ist an einem Haken gekoppelt, denn man rechnet bei ALG 2 in Bedarfsgemeinschaften. Das heißt alle Mitgleider deiner Familie die im haushalt leben werden angerechnet, sogar deine Geschwister. Wenn also deine Eltern und evtl Verwandte so viel verdienen dass das Job Center sagt sie können dich davon unterstützen werden dir diese Beträge ebenfalls angerechnet werden.

Ningra 
Fragesteller
 01.09.2011, 17:00
@ReneDeVito

Also Beide meine Eltern arbeiten und ich habe 3 Brüder(20, 21 und 24)

Der 24Jährige hat eine eigene Wohnung.

Achja meine Maßnahme dauert 10 Monate.

Gar kein Geld bekommst du, bekommst deinen normalen Regelsatz. Täglich 8 Stunden, von 8-16 Uhr

Ningra 
Fragesteller
 01.09.2011, 15:41

Doch da bekommt man Geld facepalm

Ich muss da Montag das erste mal hin und man hat mir gesagt man bekommt Geld.

Die haben auch gesagt ich soll meine Bankleitzahl und so mitbringen...

Terrorpinguin  01.09.2011, 15:43
@Ningra

Es wäre mir absolut neu, dass man bei Maßnahmen auch noch Geld bekommt. Du bekommst weiter Dein Arbeitslosengeld.

Wurstnase  01.09.2011, 15:49
@Terrorpinguin

Fahrgeld gibt es möglicherweise. Aber da muß man meistens nen Nachweis erbringen.

Ningra 
Fragesteller
 01.09.2011, 16:07
@Terrorpinguin

Arbeitslosengeld?

Hab ich noch nie bekommen D: Ich bin 17 und habe eine Schulische Ausbildung zum Elektrotechnischem Assistenten versucht aber bin gescheitert. Jezt Maßnahme. Hab da nur Bafög bekommen.

Da die Maßnahme verpflichtend ist, muss das Jobcenter dir letztlich die tatsächlichen Aufwendungen erstatten, sofern sie notwendig und angmessen sind.
Ausdeiner Regelleistung brauchst du nicht einen Cent zahlen.
Das heißt, mindestens die Fahrkosten (des billigsten zumutbaren Verkehrsmittels) werden getragen werden müssen. Sind besondere Schulungs-Materialien notwendig, so sind auch die alleine Sache des Job-Centers.
Hast du eigene Kinder, werden z.B. auch notwendige Betreuungskosten während der Maßnahme getragen werden müssen.
Über Inhalt der Maßnahme, die täglichen Anwesenheitszeiten oder die konkrete Unterrichtsgestaltung kann man höchstens spekulieren; es ist vieles möglich, allerdings in der Regel nur weniges gut bzw. zielführend.

Ehm ja.

Wer so dumm war und gesagt hat man bekommt kein Geld bei Maßnahmen...

Ich bekomme jeden Monat 216€+44€ Fahrtkosten erstattet. Das heisst man bekommt ca. 7€ am Tag.