Marktstand und Gewerbeanmeldung!

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Die Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO, bei der es auch den sogenannten "Gewerbeschein" gibt, gilt ausschließlich für das stehende Gewerbe (zB Läden). Wenn du an wechselnden Orten (zB Märkte) handeln willst, brauchst du eine Reisegewerbekarte (RGK § 55 GewO). ein Gewerbeschein für irgendeinen anderen Standort würde dir nix helfen.

Ein "paar mal probieren" gibt es im Gewerberecht auch nicht. Wenn man mit Gewinnabsicht tätig ist, muss man sich anmelden bzw. die RGK holen. Ob es Gewinne oder Verluste bringt, interessiert doch das Gewerbeamt nicht.

Letzter Tipp: Es gibt Märkte, die nach § 69 GewO als Wochenmärkte formell festgesetzt sind. Dort brauchst du garnichts ! Dort gelten die "althergebracten Marktprivilegien". Da brauchst du weder Gewerbeschein noch RGK. Ob der jeweilige Markt darunter fällt, musst du den jeweiligen Veranstalter oder die zuständige Gewerbebehörde fragen.

Ein Gesundheitszeugnis reicht aber bei weitem nicht aus, um mit Lebensmitteln zu handeln! Und natürlich dürft Ihr nicht "einfach so probeweise" mal ohne Gewerbeschein was verkaufen.