Marken Namen schützen?

3 Antworten

Du hast dir einen Namen bei einem Anwalt schützen lassen???

soweit ich weiß müsstest du dazu einen Antrag an das Deutsche Marken und Patentamt einreichen.

darf ich mal fragen wie der Name heißt?

klingt nämlich etwas kurios

1337Zerka 
Fragesteller
 11.02.2020, 03:22

Ich habe eine EU Anmeldung getätigt somit ist dieser Name ganz in EU geschützt Wurde von einen Anwalt überprüft und somit wurde mir auch eine Urkunde mit dem besagten Namen ausgestellt wenn du dich auskennst dann weißt du auch das sowas sich sehr lange in die länge zieht von einer EU Urkunde so Benne ich sie gerne . Würde ich dir denn Namen verraten wollen hätte ich diesen in mein ausführlichen Text dazu geschrieben.

xxCORNHOLIOxx  11.02.2020, 03:26
@1337Zerka

und wenn der user den Namen schon vor dir hatte?

1337Zerka 
Fragesteller
 11.02.2020, 03:29
@xxCORNHOLIOxx

Das ist ja genau mein Problem danach fragte ich doch in mein Text ob ich dagegen vorgehen kann. Ich glaub mansche lesen hier den Text nicht richtig oder verstehen denn sinn nicht dahinter xD

xxCORNHOLIOxx  11.02.2020, 03:37
@1337Zerka

Da wirst du keine Chance haben.

ich kann mich auf einer Website Coca Cola nennen, da wird selbst Coca Cola nichts machen können.

da bist du denke ich auf die Kulanz von Twitch angewiesen., Twitch könnte dir auch einfach die Registrierung verwehren, die haben das online hausrecht.

xxCORNHOLIOxx  11.02.2020, 03:48
@1337Zerka

Ok aber Punkt 1 wird so nicht zutreffen bei dir, ich zeig dir gleich warum, habe auch was gefunden.

xxCORNHOLIOxx  11.02.2020, 03:58
@1337Zerka

Guten Tag,

folgende Frage: Ich habe meinen Markennamen Schützen lasse, darf dieser von anderen auf Youtube, Twitter, Facebook oder Twitch verwendet werden? z.B. als Nutzername?

Vielen Dank

.

Sehr geehrter Fragesteller,

Aufgrund Ihrer Markeneintragung können Sie gegen jeden Dritten vorgehen, der diesen Namen als Bezeichnung für die eingetragenen Waren/Dienstleistungen nutzt.

Ein markenmäßiger Gebrauch liegt vor, wenn ein Zeichen von einem Dritten für seine Waren oder Dienstleistungen in der Weise benutzt wird, dass die Abnehmer es als Herkunftskennzeichnung dieser Waren oder Dienstleistungen auffasst, der Verkehr also annimmt, dass das Zeichen dazu dient, die Produkte eines Unternehmers von Waren anderer Unternehmer zu unterscheiden (OLG Hamburg, 18.09.2014 - 3 U 96/12). Erforderlich ist zudem ein Handeln im geschäftlichen Verkehr (§ 15 MarkenG).

triff bbei dir nicht zu.

Beispiel: Sie dürfen "Diesel" grundsätzlich als Nutzername für Ihr privates Profil bei Facebook, Youtube etc. nutzen. Sie dürfen "Diesel" aber nicht nutzen, um unter diesem Begriff Bekleidung auf den Markt zu bringen.

Wenn Sie Ihre Marke also z.B. für Schuhe eingetragen haben, können Sie gegen die Facebookseite oder den YouTube-Kanal eines gewerblich handelnden Schuhhändlers vorgehen, wenn dieser Ihre Marke benutzt.

Sind auf dem YouTube-Kanal aber nur private Katzenvideos zu sehen, können Sie gegen die Nutzung des Kennzeichens als Nutzername grundsätzlich nicht aus Markenrecht vorgehen.
xxCORNHOLIOxx  11.02.2020, 04:11
@xxCORNHOLIOxx

Das war auch der Grund warum die Frage merkwürdig klingt, man kann soweit ich weiß keinen Namen schützen lassen ohne das da was richtiges dahintersteckt.

selbst Patente für Erfindungen usw.. benötigen vorzeigbare Resultate, und einfach wahllos irgendwelche Namen schützen lassen nur damit sie kein anderer nutzten kann, geht eigentlich auch nicht.

Wofür brauchst du überhaupt einen Markennamen?

Umsonst gibt es den auch nicht.

Nachdem ich mir deine anderen Fragen einmal angesehen habe, weiß ich nicht, ob du mal eben mehrere Hundert Euro übrig hast.

Wie heißt denn deine Marke?

Klar kannst dich da beschweren