Marine - Einsatzzeiten und Besoldung

2 Antworten

Hallo! Erstens: Es gibt keine "Mindest"-Einsatzzeiträume pro Jahr, denn es hängt gerade bei der Marine in erster Linie davon ab, ob Du Bord-Dienst ausübst oder an Land eingesetzt bist. Sofern Du für den Bord-Dienst vorgesehen bist, kannst Du damit rechnen, etwa die Hälfte des Jahres auf See zu sein (wiederum abhängig von der Art des Bootes/Schiffes). Dies ist jedoch nicht gleichzusetzen mit "Einsatz". Wenn Du den Job bei der Bundeswehr wirklich willst, dann nimm ihn wegen der interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit, wegen der Herausforderung oder weil Du mal Deine eigenen Grenzen kennenlernen möchtest. Bei Dir liest es sich eher, als wärest Du in erster Linie am "gesicherten" Gehalt interessiert. Ich hoffe, Du hast Dir auch Gedanken darüber gemacht, dass Du Dich dazu verpflichtest, Dein eigenes Leben für den Auftrag einzusetzen und dass es gerade in den vergangenen Jahren vermehrt dazu gekommen ist, dass viele meiner Kameraden dies auch getan und verloren haben. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen, bzw. Dich zum Denken anstossen! Alles Gute! Ein Berufssoldat

Wikinger2503 
Fragesteller
 09.10.2012, 14:10

xD Ich habe meine Frage noch einmal durchgelesen und bleibe weiterhin bei der Fragestellung.

Jedoch muss ich wohl noch einmal klar stellen das ich seid ich ein kleines Kind bin zum Bund möchte und das Geld absolut zweitrangig ist. Ich habe viel, viel wichtigere Gründe, jedoch sind diese zum Großteil sehr privater Natur, daher werde ich sie hier nicht weiter erläutern. Nur der Hauptmann und der Psychologe beim Bund haben diese erfahren und befanden sie für reife Gründe!

Außerdem bin ich mir bewusst das es einen Unterschied zwischen den Einsätzen der Marine und des Heeres/der LW gibt. Doch Beides wird von der BW als Einsatz bezeichnet. Und ich ging davon aus das die Fragestellung klarstellt, dass ich Interesse am Dienst an Bord bin. Mir ist bewusst das 70% der Marinesoldaten an Land arbeiten, ich möchte nicht dazu gehören. Und die Frage nach dem Gehalt hat einen guten Grund! Ich habe seid einiger Zeit bereits mit einem befreundeten Architekten ein Haus geplant, dass ich mir allerdings nur leisten kann wenn ich ein Gewissens Grundgehalt im Durchschnitt monatlich erhalte. (Ist halt etwas größer als die kleinen Einfamilienhäuser. So eines hätte ich schon haben können. ^^) Das ist der Grund warum ich nur nach dem Gehalt frage.

Erstmal hast du eine alte Besoldungstabelle, .....

Gesetz über die Geld- und Sachbezüge der Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten (Wehrsoldgesetz - WSG)

Auf die Zuschläge kommt es an, diese sind nach Einsatzorten in Verbindung mit der geleisteten Tätigkeit (mindestens 12 Stunden am Kalendertag) zu sehen, ferner kommt es darauf

Google mal vielleicht ist es möglich, hab nur den Originalkram zu hause...

die Anlage 2 (zu § 8g Abs. 1) hier sind die Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter seegehender Schiffe .....

(1) Soldaten, die als Besatzungsangehörige an Bord eines in Dienst gestellten seegehenden Schiffes verwendet werden, erhalten eine besondere Vergütung. Sie beträgt

  1. auf Schiffen der Seestreitkräfte oder im Dienst von Seestreitkräfte 60,41 Euro monatlich,

  2. (fällt für dich wohl weg) auf Schiffen sonstiger Eigner 40,26 Euro

  3. bei gleichzeitigen Anspruch auf eine besondere Vergütung nach Abschnitt 5 (hier muss geschaut werden, ob die Merkmale auf dich zu treffen...) und das wird dann hier ein Fass ohne Boden...

(4) Die besondere Vergütung erhöht sich um 50 von Hundert für die Dauer eines ununterbrochenen Aufenthaltes von mehr als 10 Tagen außerhalb eines Hafens seewärts der in Abs. 3 bezeichneten Grenzen (südlich durch die Linie Dover-Calais, westlich durch den 5. Grad westlicher Länge, nördlich durch den 60. Grad nördlicher Breite) ausgenommen sind bestimmte Häfen, wie z. B. des Vereinigten Königreichs GB und Nordirland (ist ja auch klar eigentlich) sowie der Normandie und der nördl. Bretagne bis einschließl. des Hafens Breast... -----> die besondere Vergütung wird nur für volle Kalendertage gewährt plus.... ein Kalendertag mindestens 12 Stunden DIENST (auch klar) -------> nur manchmal kommen bei Abrechnung an letzten Tag nicht immer 12 Stunden raus und dann wird gezaudert... und nachgerechnet, ob das sein könnte... da wem auch immer zuwenig ausgezahlt oder angerechnet wurde... DIE können aber alle rechnen...

Und wenn du diese Tabelle nebst Gesetzestexten googeln könntest... dann findest du noch andere Berechnungsgrundlagen....

Abschnitt 2 Tätigkeiten an Bord in Dienst gestellter U-Boote...

(1) fast vom Wortlaut wie zuvor nur U-Boot ------> besondere Vergütung 172,56 Euro...

nach einer Dauer von mehr als 1 Monat bzw. zu Beginn des 2. Monats dezimiert es sich auf 77,67 Euro...

Abschnitt 3 Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe...

(1) auf Schiffen der Seestreitkräfte oder im Dienst von Seestreitkräften 17,26 Euro...