Maklerprovision bei hauskauf bei Privatkauf nach Erstkontakt Makler ohne Besichtigung?

3 Antworten

Wenn der Makler den Kontakt hergestellt hat, ist seine Arbeit eigentlich erledigt und er hat seine Provision verdient. es ist gar nicht notwendig, dass er die Wohnungsbesichtigung begleitet.

Kommt es zum Vertrag, wird seine Provision fällig

Ist durch mitteilen der Adresse der Kontakt "hergestellt"? Name, Telefonnummer oder Email des Verkäufers wurden mir nicht mitgeteilt

@Susi454545

Tatsache ist, dass du dieses Objekt durch den Makler erfahren hast.

Dass er dir die Adresse des Verkäufers nicht mitteilt, dient ja genau dazu, damit du nicht hinten rum Kontakt zu diesem aufnimmst. Das ist üblich so.

Nein, der Makler hätte nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn er Dir im ersten Fall die Adresse des Verkäufers gegeben hätte und Du fies einfach ohne den Makler hättest "hintenrum" kaufen wollen oder Du irgendwie anders dabei die Adresse des Verkäufers rausgekriegt hättest. Du hast jedoch den Kauf abgebrochen. Die nun bestehende, öffentliche Ausschreibung vom Verkäufer direkt gilt als neues Angebot, weil es völlig unabhängig vom ersten Angebot besteht, bei dem noch der Makler den Verkauf organisieren sollte. Jetzt aber nicht mehr. Offenbar konnte sich der Verkäufer mit ihm nicht einigen, hat mit ihm gebrochen und verkauft es nun selbst, ohne jenen Mittler. Dadurch bestehen keinerlei Rechtsansprüche mehr in Form von Provisionen. Sollte der Makler es Dir doch glauben machen wollen, winke ab und mache Ihm den Sachverhalt so wie dargestellt klar. 

Sorry, kleiner Irrtum. Wenn ein Makler ein Objekt verkauft, dann hat er nur dann Anspruch auf eine Provision, wenn er 1) beauftragt wurde das Objekt zu verkaufen und 2) Du mit ihm Kontakt aufgenommen hast. Ohne den Verkäufer zu kennen.

Wenn nun der Fall eintritt, dass der Makler das Haus verkauft, ich aber das gar nicht weiß und zufällig den Verkäufer kennen lerne und das Objekt kaufe, hat der Makler keinen Anspruch auf die Provision, obwohl der Kauf auch durch ihn organisiert wird. Weil er zu keinem Zeitpunkt zwischen mir und dem Verkäufer Mittler war. Der Verkäufer ist nicht an den Makler gebunden, er kann jederzeit, also zeitgleich auch privat verkaufen. Käufer und Makler dürfen sich jedoch niemals für das entsprechende Objekt zuvor begegnet sein.

In deinem Fall ist es aber richtig, dass der Verkaufsauftrag zwischen Makler und Verkäufer nicht mehr besteht. Dadurch besteht auch keinerlei Anspruch mehr für den Makler, da das Objekt nicht mehr innerhalb seiner Zuständigkeit verkauft wird. Zwischen deinem Ansinnen und dem erneuten Interesse bestehen mehr als 6 Monate, weswegen eine heimliche Absprache ausgeschlossen werden kann. Insbesondere, da Dir der Makler niemals die Kontaktdaten gab. Normal lassen sich Makler diese quittieren, also keine Sorge, sollte er behaupten sie mitgeteilt zu haben.

@Cricetini

Dann muss ich mal nachfragen: 

Also dann könnte es ja so sein, dass der Interessent = Käufer versucht die Adressdaten vom Verkäufer herauszubekommen. (je nach Stadt, Gemeinde, Dorf o.ä. sicher möglich) und dann einfach wartet, was passiert u. darauf hofft, dass der Verkäufer irgendwann selbst inseriert. 

Dann "tut der Interessent so als kenne er das Objekt nicht", obwohl er min. die Objektadresse und mind. Grunddaten vom Objekt erhalten hat. Dann kauft er das Objekt u. der Makler geht leer aus. 

So meinen Sie das? 

Theoretisch wäre ja dann sogar möglich, dass Verkäufer u. Käufer sich einigen, dass der Makler "entlassen" wird oder bis zum Vertragsende abgewartet wird und dann der Makler auch KEINE Provision bekommen soll? 

@Golfspielerin

Man kann sich durchaus irgendwie die Adresse des Verkäufers suchen. Es ist nur entscheidend, dass man niemals zuvor als Käufer in den Kontakt mit den Makler bezüglich dieses Kaufobjektes gerät. Denn der Käufer ist nicht verpflichtet zu ergründen wie der Verkäufer das Objekt loswerden will. Das ist dann nur eine Frage zwischen Verkäufer und Makler alleine.

Angenommen ich inseriere in einer lokalen Zeitung, dass ich ein Objekt kaufen will. Und obwohl der Verkäufer einen Makler beauftragt hat, kontaktiert mich der Verkäufer und wickelt es ohne Makler ab. Auch dann bin ich nicht zu Zahlung einer Provision verpflichtet. Auch nicht, wenn mich in dem Beispiel der entsprechende Makler davor angerufen hätte. 

Ich selbst inseriere bei so etwas ohnehin immer "provisionsfrei" und auch bei einem Makler frage ich grundsätzlich nach provisionsfreien Objekten. Dadurch gibt es niemals Probleme. Sollen es doch Makler und Verkäufer unter sich ausmachen. ;)

Die Maklerprovision ist nur dann fällig:

  • Es existiert ein rechtswirksamer Maklervertrag.
  • Die Maklerdienstleistung wurde vom Makler erbracht.
  • Es ist tatsächlich zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrags gekommen.
  • Dieser Vertragsabschluss ist klar auf die Maklertätigkeit zurückzuführen.
  • Es liegen keine formalen Mängel vor, die den Vertrag im Nachhinein ungültig machen.

Da der 4. Punkt offensichtlich nicht erfüllt ist, da du nachweislich auf die neue private Ausschreibung reagiert hast, die mit dem Makler nichts zu tun hat und dich selber um einen Besichtigungstermin gekümmert hast, wird auch keine Maklerprovision fällig. Gegen den Kauf durch die Maklertätigkeit spricht ebenfalls, dass du keine Kontaktdaten erhalten hast.

Schon alleine der Umstand, dass das Objekt nunmehr privat inseriert wird, spricht dafür, dass der Makler gar keinen aktuellen bzw. noch rechtswirksamen Maklervertrag mehr mit dir oder dem Verkäufer hat.