Darf mein Arbeitgeber die ärztliche Unfallmeldung anfordern?
Ich hatte einen Arbeitsunfall. Mein Arbeitgebern möchte nun die ärztliche Unfallmeldung. Diese beinhaltet ja meine Diagnose. Darf er diese überhaupt anfragen?
Habe das ganze heute direkt bei unseren Personalsachbearbeitern angesprochen. Das regelt alles die Personalabteilung, die brauchen auch kein Dokument oder ähnliches sonder nehmen telefonisch oder schriftlich den Unfallhergang auf.
5 Antworten
Eine ärztliche Unfallmeldung geht den Arbeitgeber nichts an.
Dein Arbeitgeber ist aber bei einem Arbeitsunfall mit Arbeitsunfähigkeit >3 Tage verpflichtet den Unfall mittels Unfallanzeige an die BG zu melden. Und dafür braucht er nun mal die Informationen zum Unfallhergang und zu den Unfallfolgen.
die wird er nicht bekommen, stichwort: ärztliche schweigepflicht.
der arbeitgeber muss deinen arbeitsunfall mit einer formalen meldung an seine berufsgenossenschaft melden, dafür braucht er keine ärztlichen unterlagen. die verletzungen durch den unfall kannst du schließlich selbst nennen.
Anfragen darf er.
Aber er wird sie nicht bekommen.
#aerztlicheschweigepflicht
darauf hat er kein Recht, aber er muss die Unfallmeldung an die Berufsgenossenschaft abgeben. Dort trägt er ein was er von dir erfährt. Um so spärlicher du die Informationen gibst, um so eher wird die BG sich (sofern sie etwas leisten soll) bei dir über die genauen Hintergründe informieren.
Übrigens fragen darf jeder alles, nur die Frage ist ob er Antworten bekommen wird.
Wieso enthält die polizeiliche Meldung deine Diagnose? Den Arbeitgeber interessiert eigentlich nur, ob ein Dritter für den Unfall verantwortlich ist. Dann kann er die Lohnfortzahlung von diesem einfordern. Dafür ist keine Diagnose erforderlich.
Die gleiche Forderung wird dann auch deine Krankenkasse noch stellen.