Darf mein Arbeitgeber einen Schlüssel zu meinem Umkleideschrank besitzen?

3 Antworten

Lasse deine privaten Sachen daheim. So kann dir niemand hinterherschnüffeln.

Gegen die Schließungsanlage wäre nichts einzuwenden, gegen eine nicht angekündigte Durchsuchung ohne Anwesenheit, mindestens des Betriebsrats oder AN-Vertreters bei Verhinderung des Schranknutzers, schon.

Freiwilig bereitgestellte abschließbare Schränke kann man unter diesen Voraussetzungen nutzen, muß es aber nicht, wenn man ein ungutes Gefühl hat.

G imager761

Wenn sicher gestellt ist, dass der Arbeitgeber einen Spind, mit diesem Generalscdhlüssel nur im Beisein der Personalvertretung öffnen darf, (also keinesfalls auf einen vagen Verdacht hin), ist das durchaus möglich.