Mahnungschreiben ohne Kommentar des Kontrolleurs bei fehlender Fahrkarte?
Hallo zusammen,
ich war zuletzt mit meiner Mutter im MVV-Netz München unterwegs, allerdings war ihre Karte anscheinend nur in einem bestimmten Bereich gültig. Bei der Rückfahrt befanden wir uns zwei Stationen neben diesem Bereich und wurden direkt kontrolliert. Der Kontrolleur hatte keinerlei Kommentar dazu außer: ,,Ja da brauchen sie ……. Ticket", wollte den Ausweis kontrollieren und sagte weiter nichts. Mein Semesterticket ist im ganzen MVV-Bereich gültig, daher achte ich nicht besonders auf die einzelnen Bereiche. Jetzt, 5 Wochen später kam ein Schreiben zu einem erhöhten Beförderungsentgelt als Mahnung in Höhe von 62,50€. Meine Frage ist nun: Muss der der Kontrolleur auf die Folgen des falschen Tickets hinweisen, und darf er, falls das in diesem Fall ein Fehlverhalten war, trotzdem eine Zahlungsaufforderung schicken lassen? Und warum kam eine Mahnung mit erhöhter Strafe obwohl zuvor keine normale Zahlungsaufforderung ausgestellt wurde? Was für Schritte können wir jetzt einleiten?
Ich bedanke mich im voraus für alle Antworten
5 Antworten
Entweder zahlt man sofort die 60€ oder/und man bekommt ein Ticket und begleicht den Betrag danach. Wer das nicht schnell genug macht, bekommt eine Mahnung.
Und wer mit den Verkehrsmitteln fährt, stimmt den Beförderungsbedingungen automatisch zu. Gemäß diesen muss man sich vorher selbst informieren, ob man ein gültiges Ticket besitzt. Unwissenheit schützt auch hier vor Strafe nicht. Man kann außerdem auch im Vorfeld einen Mitarbeiter fragen welches Ticket man braucht oder wo Zonengrenzen sind
Der Kontrolleur hat Euch darauf hingewiesen, daß das Ticket dort nicht gültig ist. Welche Folgen soll das haben ?
Was für einen Kommentar hattet Ihr denn noch erwartet ?
Du hast ein Semesterticket, Abitur abgeschlossen, ohne eine gewisse Alltagsintelligenz meiner Meinung nach nicht möglich, aber ich werde immer und immer wieder überrascht. Das, was diese Leute können ist diskutieren bis zum erbrechen. Vielleicht wußte das der Kontrolleur. Alles, was er braucht, sind Eure Personalien, wenn er die hat, dann kann er seine Arbeit in Ruhe machen und lebt entspannt.
Übrigens Mahngebühren von 2,50 halte ich für abwegig. Da die Forderungen verkauft werden an Inkassounternehmen, ist die Mahngebühr meiner Meinung nach höher. Ich halte das für die erste Zahlungsaufforderung, woher die 2,50 Euro kommen, kann ich leider nicht beantworten.
Ach, oder doch. 60 Euro sind der Preis bis zum nächsten Halt, da das Ticket dort immer noch nicht gültig war (Du schriebst was von 2 Haltestellen), sind die 2,50 Euro der Preis für die Weiterfahrt bis das Ticket gültig ist. Also, alles korrekt.
Lernen und zahlen.. oder zahlen und lernen, je nachdem, was schneller geht.
Wenn man mit ungültigem Ausweis fährt, dann fährt man schwarz.
Ob ein Ausweis für einen angrenzenden Bereich vorhanden ist, das spielt keine Rolle.
Ich selbst fahre selten öffentliche Verkehrsmittel, allerdings sind mir die Zonengrenzen bekannt, falls nicht, weil ich eine unübliche Strecke fahre, dann informiere ich mich vor der Fahrt. Das habt Ihr wohl nicht gemacht, nun müsst Ihr entsprechend Strafe zahlen.
Was Ihr tun könnt?
Überweist den Betrag und macht wegen 2,50€ Mahnkosten keinen Aufstand.
Ansonsten bei dem Verkehrsbetrieb vorbei fahren und die Sachlage persönlich im Gespräch abklären. Vielleicht gibt es dann Nachlass.
Ohne gültigen Fahrausweis kostet im Nahverkehr 60€
Alles korrekt, zahlen und gut ist.
Die 60€ sind eine Vertragsstrafe. Ob dazu noch Bearbeitungsgebühren kommen, steht in den AGB‘s. Mahngebühren sind erst nach „in Verzug setzen“ zulässig. Dazu bedarf es zuvor einer Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung. Ist das nicht der Fall, ohne „Mahngebühren“ in der vorgegebenen Frist bezahlen.
Wenn du noch keine 18 bist, brauchst du nur den regulären Ticketpreis bezahlen (wenn du dazu explizit aufgefordert wirst) da hier die Vertragsstrafe ein unzulässiger Vertragsbestandteil ist.
Es war die Mutter, deren Ticket ungültig war !