Schwarzfahren in der 1 klasse nur durchgelaufen?

3 Antworten

Weigere dich zu zahlen und gehe gegen das erhöhte Beförderungsentgelt an. Das kannst du auch online machen. Sollte die Aufforderung zur Zahlung kommen, schreibe - auch auf englisch - warum deiner Auffassung nach keine Verpflichtung für ein 1.- Klasse-Ticket bestand. Letztlich hast du keine 1.-Klasse-Leistung erhalten.

Hallo Nikolasde

Du warst offensichtlich gezwungen über die erste Klasse in die Bahn einzusteigen da du den Zug sonst nicht mehr bekommen hättest das ist durchaus verständlich.

Meiner Meinung nach solltest du dich weigern die 60 Euro zu bezahlen denn dadurch dass du nie vor hattest dich in der ersten Klasse aufzuhalten und sofort in die zweite Klasse gehen wolltest kannst du zumindest strafrechtlich nicht dafür belangt werden.

https://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

Wer die Beförderung durch ein Verkehrsmittel  in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft

Widerspreche den Forderungen der DB mit der Aussage dass aufgrund deiner bestehenden Absicht sofort in die 2. Klasse zu gehen keine Beförderungserschleichung vorliegt da der subjektive Tatbestand nicht erfüllt ist.

In einem so zweifelhaften Fall wird die Bahn es wegen 60 Euro sicherlich nicht auf einen Zivilprozess ankommen lassen.

LG

Darkmalvet

furbo  31.01.2018, 05:57

Ich denke, dass du den falschen Ansatz verfolgst. Um das erhöhte Beförderungsentgelt zu begründen ist nicht die Erfüllung des TB des § 265a StGB erforderlich. Maßgeblich ist in dem Fall §9 BefBedV.

furbo  31.01.2018, 06:06
@furbo

Kommando zurück, ich lese grade, dass es sich um die DB handelt. Dort gilt die BefBedV nicht. Dennoch ist der 265a nicht ohne Weiteres anwendbar.

Nikolasde 
Fragesteller
 31.01.2018, 10:34
@furbo

und es gibt keine Begründung gegen dee Dall Par.9 BefBedv?

Nikolasde 
Fragesteller
 31.01.2018, 10:37
@Nikolasde

ok. das heißt kann ich trotzdem die erste Begründung verwenden?

Das hat nichts mit deiner Haut Farbe zu tuen... hast halt einen Fehler gemacht

ratsucher1912  31.01.2018, 01:02

Bei den DB-Sicherheitsleuten wundert mich nichts, die hälfte davon sind verbitterte Existenzen (meine Meinung). Gegen eine so respektlose Art kann man sehr wohl vorgehen

Liebeskummer661  31.01.2018, 01:03

Der erzählt irgend was von seinem Ticket und seiner Hautfarbe... Last alles nicht zusammen

Nikolasde 
Fragesteller
 31.01.2018, 01:06

Aber man muss in der Lage sein zu verstehen was jemand sagt bevor man einfach ein Schwarzfahren Ticket macht ,oder? Ich habe klar und mehrmals das Wort Affe gehört und sie haben darauf gelacht. Es gibt DB überwachungsvideo

glaubeesnicht  31.01.2018, 01:11
@Nikolasde

Du verstehst angeblich kein Deutsch, das Wort Affe aber schon! Es macht leider den Eindruck, als ob du hier eine Diskriminierungs- bzw. Rassismus-Diskussion anzetteln willst.