Mahnung nach 2 Jahren, muß ich zahlen oder nicht?
Ich habe von einem Anwaltsbüro eine Mahnung von der Fa. Nexnet erhalten. Ich soll eine Rechnung (telekom-Fremdanbieter-Auskunft) aus dem Jahr 2007 (4,67€) nicht bezahlt haben. Mit auflaufenden Mahnkosten und Anwaltsgebühren liegt der Betrag jetzt bei 107,87 €. Das Anwaltsbüro bietet mir einen Vergleich von 86,00€ an. Es kann sein oder auch nicht, dass ich 2007 diese Rechnung bekommen habe. Solche kleinen Beträge hebe ich aber nicht jahrelang nach der Bezahlung auf. Ich habe bis heute keine Mahnung erhalten. Ist die Rechnung dann nicht verjährt? Bzw. viel zu geringfügig für diesen Aufwand.
13 Antworten
http://forum.sat1.de/tags.php?tag=nexnet+gmbh
AUGEN AUF !!!!!!!!!!!!
Sehr guter Hinweis! DH!
Das ist ja der Hammer.Genau die Anwälte! Vielen Dank du hast mir super geholfen
Ab Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, läuft eine Frist von zwei Jahren. In diesem Fall beginnt die Frist am 01.01.2008 und läuft bis 31.12.09. Du kannst eine Kopie der Rechnung verlangen und auch bei Deiner Bank nachforschen, falls Du schon alle Kontoauszüge vernichtet hast. Empfehlenswert ist es, größere Rechnungen und Kontoauszüge eine Weile aufzubewahren. Ich korrigiere: Bei einem so lächerlichen Betrag wittere ich den Versuch eines Abmahnbetruges. Wende Dich an die Verbraucherzentrale. Das stinkt gewaltig.
zwei jahre? du meinst wohl 3!
Wird Dir wohl nichts übrig bleiben, die Verjährungsfristen sind ziemlich lang
Wenn du in diesen 2 Jahren KEINE Mahnung erhalten hast, dann ist diese Rechnung verjährt, und du bist nicht mehr verpflichtet diese Rechnung zu bezahlen.
Liebe Grüsse Bonniehit
nach zwei jahren ist sie noch nicht verjährt...
ÖFFNE DEN LINK !!!!!!!!!!! war schon in SAT 1 -