Mahnung nach 2 Jahren, muß ich zahlen oder nicht?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
tabeah  28.08.2009, 22:01

ÖFFNE DEN LINK !!!!!!!!!!! war schon in SAT 1 -

Maximus40  28.08.2009, 22:05
@tabeah

Sehr guter Hinweis! DH!

Andalusien 
Fragesteller
 28.08.2009, 22:11

Das ist ja der Hammer.Genau die Anwälte! Vielen Dank du hast mir super geholfen

Ab Ende des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, läuft eine Frist von zwei Jahren. In diesem Fall beginnt die Frist am 01.01.2008 und läuft bis 31.12.09. Du kannst eine Kopie der Rechnung verlangen und auch bei Deiner Bank nachforschen, falls Du schon alle Kontoauszüge vernichtet hast. Empfehlenswert ist es, größere Rechnungen und Kontoauszüge eine Weile aufzubewahren. Ich korrigiere: Bei einem so lächerlichen Betrag wittere ich den Versuch eines Abmahnbetruges. Wende Dich an die Verbraucherzentrale. Das stinkt gewaltig.

WhiteAngelmzg  28.08.2009, 23:26

zwei jahre? du meinst wohl 3!

Wird Dir wohl nichts übrig bleiben, die Verjährungsfristen sind ziemlich lang

Wenn du in diesen 2 Jahren KEINE Mahnung erhalten hast, dann ist diese Rechnung verjährt, und du bist nicht mehr verpflichtet diese Rechnung zu bezahlen.

Liebe Grüsse Bonniehit

nach zwei jahren ist sie noch nicht verjährt...