Ohne Mahnung direkt zum Mahngericht?

6 Antworten

Wenn Du vom Gericht einen Mahnbescheid erhalten hast, hast Du zuvor auch eine Mahnung erhalten, ob schriftlich oder telefonisch, also sind die entstandenen Kosten auch rechtmäßig. Wenn der Mahnbescheid vom Gericht erlassen worden ist, kannst Du schnell bezahlen, wenn unrechtmäßig auch Widerspruch einlegen, anderenfalls bekommst Du einen Vollstreckungs bescheid mit wieder neuen Kosten, bei Widerspruch kommt es zum Zivilprozeß, natürlich auch Kosten. Wenn der geforderte Betrag bei der Apotheke offensteht, würde ich schnellstens an Deiner Stelle die Forderung mit Nebenkosten begleichen, am besten bei der Gerichtskasse, damit das Mahnverfahren sofort beendet werden kann, also sich nicht durch die Überweisung noch verzögert.

Einen Mahnbescheid kann jeder beantragen und das Gericht prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist.

Mahnungen sind nicht zwingend nötig; der Schuldner gerät spätestens nach 30 Tagen automatisch in Verzug, sollte er die Rechnung nicht bezahlen; er gerät auch in Verzug, wenn ein konkretes Zahlungsdatum in der Rechnung angegeben wird und bis zu diesem Termin nicht bezahlt wurde.

Keine Mahnung zu schicken und bei Verzug gleich einen Mahnbescheid zu beantragen ist durchaus rechtens...

Beim Mahngericht kann ein Gläubiger seine Forderung ohne Klageerhebung titulieren lassen, so dass ein Mahnbescheid ergeht.

Bereits beim Kauf deiner Medikamente hast du den Zahlungsbedingungen zugestimmt und diese dann versehentlich nicht mehr beachtet. Viele Unternehmen verschicken Mahnungen notwendig ist dies in deinem Fall nicht.

Da du der Verursacher der erhöhten Kosten bist (den Mahnbescheid erstellen zu lassen, kostet Geld. Eventuell sind noch Zinsen dazugekommen seit deinem Kauf) musst du diese leider auch tragen.

Diese Kosten gehen jetzt auch zu deinen Lasten, da du im Zahlungsverzug bist.

Nicht schön, aber machen kannst du jetzt wohl nichts mehr. Ein Widerspruch macht nur Sinn, wenn du zu Unrecht zahlen sollst, das trifft hier nicht zu, so wie du den Fall schilderst.

Hello, soweit mir bekannt, kann jeder einen Mahnbescheid ausstellen. Hier sofort WIDERSPRUCH einlegen. Mahnkosten brummt das Gericht auf. Du hast vergessen...Setze Dich mit der Apotheke in Verbindung um das abzuklären und zu bezahlen. Handeln ist angesagt! Viel Glück

Mahnkosten brummt das Gericht nicht auf. Nur die Kosten für für den Mahnbescheid.

Wenn Mahnkosten des Gläubigers und/oder Kosten für Rechtsanwälte angefallen sind, dann auch die.

Leider berechnen die Gerichte erstmal auch die geforderten Inkasso Kosten. Die betragen oftmals Pauschalen von 70,20 € . Das ist unzulässig! Rechtsanwälte haben das RVG hinter sich, Inkasso Büro´s gar nichts!

Keine Firma ist verpflichtet Mahnungen zu verschicken und die Forderung ist gerechtfertigt.