Mahnung trotz Gutschrift?
Hallo zusammen,
am 03.07.2021 habe ich bei xxxlutz Geschirr bestellt.
Am 06.07.2021 habe ich eine Rechnung erhalten. Am 29.07.2021 habe ich eine Zahlungserinnerung von einem Inkassounternehmen erhalten. Da ich aber noch keine Leistung auf Rechnung erhalten habe, habe ich am 03.08.2021 einen Widerspruch eingelegt. Daraufhin habe ich am 07.08.2021 eine Gutschrift und am 11.08.2021 eine neue Rechnung erhalten. Am 17.08.2021 kam das zweite Paket der Bestellung vollständig an.
Am 19.08.2021 habe ich eine Mahnung mit Mahngebühren erhalten, obwohl die erste Rechnung durch die Gutschrift aufgelöst wurde. Wenn ja nur die zweite Rechnung gilt, sollte auf diese nicht erst wieder eine Zahlungserinnerung folgen? Sie haben mir wieder vor der Leistung eine Rechnung geschickt, obwohl ich auf Rechnung bestellt habe, was ja bedeutet, dass ich erst bezahle, wenn alles da ist. Also kann man doch erst eine Rechnungsbegleichung ab Erhalt der Ware erwarten und eine Zahlungserinnerung ab Erhalt der Lieferung schicken? Und nicht sofort eine Mahnung mit Mahngebühren bezüglich der ersten Rechnung, die ich wegen nicht erbrachter Leistung nicht gezahlt habe?
Ich überlege, die Pakete aufgrund mangelnder Qualität zurückzuschicken. Ab dem 17.08.2021 steht mir das 30 Tage zu.
Ich bitte um Aufklärung und Handlungsmöglichkeiten! :)
Vielen lieben Dank und liebe Grüße
3 Antworten
Der Rechnungsbetrag ist fällig, vollkommen irrelevant ob man die Ware da schon erhalten hat oder nicht. Zahlungsfrist hat nix mit der Lieferung zu tun, also war die Mahnung grundsätzlich gerechtfertigt.
Richtig klären kannst du das nur mit dem Kundenservice
Der Rechnungsbetrag ist fällig, vollkommen irrelevant ob man die Ware da schon erhalten hat oder nicht.
Ah ja.
Ruf mal bei der Buchhaltung an. Das sitzen auch nur Mehrschweinchen, äh Menschen, die Fehler machen. Das kann man klären. Und ja, Du hast Recht. Erst Ware, dann Rechnung, dann zahlen. Und eine Mahnung zwei Tage nach Erhalt der Ware wäre auch komisch.
Das ist ja ein Kuddelmuddel.
Eine Rechnung ist grundsätzlich nach Erhalt zur Zahlung fällig bzw. nach darauf angegebenen Zahlungsziel (= Zahlungsfrist).
Die Lieferung der bestellten Ware muß nicht zwingend bereits erfolgt sein.
die Pakete ... zurückzuschicken. Ab dem 17.08.2021 steht mir das 30 Tage zu.
Per Gesetz 14 Tage ab Warenerhalt.
Du solltest dem Sachverhalt papierschriftlich dem Kundenservice unterbreiten oder Dich ggf. an die Verbraucherzentrale wenden.