Meine verstorbene Mutter hat eine GMX Mahnung erhalten. Was tun?

6 Antworten

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Erstmal herzliches Beileid.

Soweit ich das verstanden habe, sind ausschließlich Schreiben auf postalem Wege rechtskräftig. Mails o.ä. dagegen nicht. Das besser nochmal herausfinden.

Und: Ab dem Todestag deiner Mutter sind alle nachträglichen Kosten für Versicherungen, Mitgliedschaften u.ä. hinfällig. Du kannst die Sterbeurkunde nachreichen, dann müsste das geklärt sein. So wurde das bei meiner diesjährig verstorbenen Großmutter gehandhabt.

Vielen, vielen Dank für die Antwort! Werde weitere Nachforschungen anstellen und die Sterbeurkunde nachreichen!

Ab dem Todestag deiner Mutter sind alle nachträglichen Kosten für Versicherungen, Mitgliedschaften u.ä. hinfällig

Wie kommt Du darauf?

@tinalisatina

Weil ein Mensch ab seinem Tod kein Mitglied bzw. Vertragspartner ist und der Vertrag ab diesem Zeitpunkt somit keine Gültigkeit hat. Mit der Todesurkunde unserer Großmutter haben wir das entsprechend so nachträglich regeln können. Alle Dienstleistungen nach ihrem Tode müssen daher selbstverständlich nicht mehr bezahlt werden:-) Wie auch? Sie hat sie nicht in Anspruch nehmen können. Und das beweist die unschöne Urkunde. Liebe Grüße

@tinalisatina

Danke für den Hinweis. Dann hatte unsere Oma offensichtlich ausschließlich die „seltenen“ Verträge geschlossen, die mit dem Tod enden :-) Herzliche Grüße

@DeinDilemma

Eher nicht, als nicht die seltenen. Ich denke, das sind eher die häufigeren Fälle, in denen die andere Vertragsseite einfach kulant ist und den Vertrag aufkündigt zum Todestag. Rechtlich verpflichtet ist sie meist nicht dazu.

sind ausschließlich Schreiben auf postalem Wege rechtskräftig. Mails o.ä. dagegen nicht.

Rechtskräftig können beispielsweise Gerichtsurteile sein.

Mails sind ansonsten genauso möglich und gültig wie Briefpost. es gibt keinen Zwang, Mahnungen nur per Briefpost zu versenden.

Und: Ab dem Todestag deiner Mutter sind alle nachträglichen Kosten für Versicherungen, Mitgliedschaften u.ä. hinfällig.

Das stimmt nur bedingt. Es gibt einige Sonderregelungen, beispielsweise bei Mietverträgen, Versicherungen u.ä. Allerdings muss der Erbe durchaus für etwaige Verträge einstehen und diese regulär kündigen.

@mepeisen

Danke für den Tipp:)

Oh, danke für das Sternchen! Allerdings wurde ich weiter unten netterweise korrigiert - nicht alle Informationen von mir sind richtig :) Die Info beruht auf eigene Erfahrung, ist aber keine Pauschalaussage. Ich hoffe, dass ihr euer Problem lösen könnt. Ganz liebe Grüße meinerseits.

Wenn Du das Erbe angetreten bist, setz Dich mit GMX in Verbindung u kündige den laufenden Vertrag.

https://www.google.de/amp/s/amp.welt.de/finanzen/verbraucher/article3743310/Was-mit-den-Vertraegen-passiert-wenn-jemand-stirbt.html

Habs grad mit Anrufen versucht, ich komm in die Warteschlange und dann wird aufgelegt. Da darf ich nach Deutschland anrufen, was sauteuer ist und dann wird einfach aufgelegt. Toll.

Schick eine Kopie der Sterbeurkunde.

Schon mal an anrufen gedacht?!

Wollte mich vorher informieren, aber danke für die sehr hilfreiche Antwort

wer hatte denn das erbe angenommen?

die schuld gehört mit zur erbmasse

Das Problem ist, die Schulden gabs vor ihrem Tod nicht

@GeckoGecko

nein, ist kein problem

@AaronausKongo

Fällts also trotzdem in die Erbmasse?

@GeckoGecko

Ja, wenn ein Vertrag existierte, dann natürlich. Den müsst Ihr als erstes kündigen. Wie das möglich ist, findet ihr in den Unterlagen oder im Netz.