Kann eine Rechnung von Anwalt verjähren?
Hallo, ich hatte mal eine Beratung von Anwalt. Für diese Beratung habe ich nie die Rechnung erhalten und dann ehrlich gesagt nie wieder dran gedacht. Jetzt kam die Rechnung mit der Info das es bei dem Anwaltsbüro auch nie aufgefallen ist das die Rechnung offen ist.
Interessehalber wollte ich fragen ob so eine Rechnung eigentlich auch verjähren kann?
3 Antworten
Auch bei einer Anwaltsrechnung gilt die übliche Dreijährige Verjährung gemäß Paragraph 195 BGB.
Voraussetzung für die Verjährung ist aber , dass eine entsprechende Forderung besteht. Wann eine Vergütung bei Anwälten anfällt, ist im Paragraph 8 RVG geregelt.
Du musst also diese beiden Paragraphen beachten um zu erkennen ob die Forderung verjährt ist oder nicht.
Die Anwaltsrechnung ist dabei gar nicht ausschlaggebend. Vielmehr kommt es auf die Fälligkeit an, die grundsätzlich dann einritt, wenn die Sache beendet ist (ohne Anwaltsrechnung darf der Anwalt das Entgelt aber nicht einfordern). Danach beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Ist eine ganz normale zivilrechtlche Forderung, diese unterliegt der Regelverjährung.
Diese beginnt aber mit dem Jahr in dem der Anspruch entstanden ist. Da müsste man jetzt schauen wann genau das war, denn zumeist begründet die Rechnung selbst erst die Forderung.