Kann eine Rechnung von Anwalt verjähren?

3 Antworten

Auch bei einer Anwaltsrechnung gilt die übliche Dreijährige Verjährung gemäß Paragraph 195 BGB.

Voraussetzung für die Verjährung ist aber , dass eine entsprechende Forderung besteht. Wann eine Vergütung bei Anwälten anfällt, ist im Paragraph 8 RVG geregelt.

Du musst also diese beiden Paragraphen beachten um zu erkennen ob die Forderung verjährt ist oder nicht.

Die Anwaltsrechnung ist dabei gar nicht ausschlaggebend. Vielmehr kommt es auf die Fälligkeit an, die grundsätzlich dann einritt, wenn die Sache beendet ist (ohne Anwaltsrechnung darf der Anwalt das Entgelt aber nicht einfordern). Danach beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Ist eine ganz normale zivilrechtlche Forderung, diese unterliegt der Regelverjährung.

Diese beginnt aber mit dem Jahr in dem der Anspruch entstanden ist. Da müsste man jetzt schauen wann genau das war, denn zumeist begründet die Rechnung selbst erst die Forderung.