Mahnbescheid trotz Widerspruch nach Abmahnung?

4 Antworten

Gegen den Mahnbescheid mußt Du unbedingt Widerspruch einlegen, wenn die Forderung nach Deiner Meinung nicht gerechtfertigt ist, sonst wirst Du in Kürze den Vollstreckungsbescheid vom Gericht zugestellt bekommen. Legst Du Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, kommt es zur Verhandlung beim Gericht, ob die Kanzlei dann noch weiter auf Zahlung besteht, wird sich zeigen.

dresanne  11.12.2016, 18:15

Wenn sie von einer Kanzlei vertreten wurde, dann gehört das Schreiben dorthin. Nichts selbst unternehmen.

Liesche  11.12.2016, 19:29
@dresanne

Das ist 3 Jahre her, der Mahnbescheid ist neu und der Widerspruch ist wichtig und braucht keinen Rechtsanwalt, kann notfalls später noch hinzu gezogen werden.

Übergib das Schreiben sofort dem Anwalt, der das für Dich gemanagt hat. Mache alleine nichts weiter.

Wieder zu dem Anwalt vom letzten Mal gehen.

Liesche  11.12.2016, 19:31

Unbedingt nicht die Widerspruchsfrist versäumen, dazu braucht es keinen Rechtsanwalt!