Waldorf Frommer Abmahnwelle? Bezahlen oder nicht?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Vielleicht bietet diese Seite Hilfe: http://www.die-abmahnung.info/waldorf-frommer.html

tachyonbaby  19.06.2014, 00:55

Das scheint auch wieder so eine Kanzlei von Rechtsverdrehern zu sein, die sich eine goldene Nase mit Abmahnungen verdient. Die sind sogar bei Wiki gelistet: http://de.wikipedia.org/wiki/Waldorf_Frommer

BluSonix 
Fragesteller
 19.06.2014, 00:59
@tachyonbaby

Ich frag mich wie die auf die Idee kommen solche Summen zu verlangen

BluSonix 
Fragesteller
 19.06.2014, 01:06
@BluSonix

Leider werde ich auf den Seiten nicht fündig, ob nach Zahlung weitere Mahnungen kommen, die die Kosten in die Höhe treiben

tachyonbaby  19.06.2014, 02:04
@BluSonix

Ich frag mich wie die auf die Idee kommen solche Summen zu verlangen

Weil sie die BRD-Rechtsprechung auf ihrer Seite haben. Es ist schon der Irrsinn einer besonderen Gattung. Früher haben wir den guten alten Kassettenrekorder genommen und die Lieder aufgezeichnet - da hat uns auch niemand kriminalisiert. Wenn ich mir einen Film, der im TV läuft aufzeichne, dann darf ich das, wenn ich mir den Film aus dem Netz runterlade, ist das illegal. Die spinnen total und erst recht eine verdrehte Rechtsprechung, die diesen Firlefanz mitmacht.

Leider werde ich auf den Seiten nicht fündig, ob nach Zahlung weitere Mahnungen kommen, die die Kosten in die Höhe treiben

Davor ist man wohl nie ganz sicher.

Hier ist ein Text eine Anwaltskanzlei, der sich auf eine Gesetzesänderung bezieht, die die Kosten deckeln soll:

"Am 09. Oktober 2013 ist das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in Kraft getreten. Das gesetz sieht unter anderem die Deckelung der Abmahnkosten in Filesharing-Fällen auf 130 Euro vor. Das Amtsgericht München musste nun die Frage beantworten, ob das Gesetz auch rückwirkend für Altfälle eingreift.

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BGBl. 2013 Teil 1 Nr. 59), welches am 09. Oktober in Kraft getreten ist, verfolgt das Ziel, Verbraucher vor überzogenen Abmahngebühren wegen Urheberrechtsverletzungen in Form des Filesharings zu schützen. Somit soll gleichzeitig den mittlerweile weit verbreiteten Geschäftspraktiken von Abmahnkanzleien Einhalt geboten werden.

Nach dem Gesetz, welches unter anderem das Urheberrechtsgesetz ändert, wird der Streitwert in Filesharing-Fällen unter bestimmten Voraussetzungen auf 1.000 Euro gedeckelt. Aufgrund dieser Begrenzung beschränken sich die Abmahngebühren für Rechtsanwälte daher regelmäßig auf etwa 130 Euro. Für Betroffene stellt sich aber die Frage, ob diese Regelung auch für Fälle gilt, welche sich vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes abspielten. Das Amtsgericht München hat dies vor Kurzem verneint.

Es wird also noch eine Weile dauern, bis das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken volle Wirkung entfalten kann. Jedenfalls können sich Abgemahnte in Altfällen nicht auf die spätere Gesetzesänderung berufen. Somit ändert sich auch nach dem neuen Urteil des Amtsgericht München nichts an der unsicheren Rechtslage in Bezug auf Filesharing." Quelle: e-recht24.de

Wenn da jetzt schon ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt, wird es wahrscheinlich schon zu spät sein, adäquat zu reagieren. Die werden gnadenlos sogar eine Kontopfändung veranlassen, sollte der Betrag nicht gezahlt werden. Wenn dem Mahnbescheid widersprochen wird, dann geht's wahrscheinlich vor Gericht. Ich hätte mir längst eine Beratung geholt.

Schau doch mal in diesen älteren Beitrag rein. Da sprechen einige davon, daß die Beratung 10€ gekostet hätte und der YouTubeFilm ist auch sehenswert.http://www.gutefrage.net/frage/abmahnung-von-waldorf-frommer-wie-liefs-bei-euch

BluSonix 
Fragesteller
 19.06.2014, 02:29
@tachyonbaby

Beratung hatte sich mein Kumpel bei einem Anwalt für Urheberrechtsverletzungen geholt und dieser meinte, er soll alles ignorieren, da in den meisten Fällen der Aufwand zu groß wäre bis zum Gerichtsverfahren zu gehen. Aber ist ja anscheinend ein Fehler gewesen.

tachyonbaby  19.06.2014, 16:50
@BluSonix

Da hat der Anwalt Deinem Kumpel ja einen Bärendienst erwiesen. Abwarten ist immer der schlechteste Rat.

Gerade diese Anwaltskanzleien leben davon, daß die ihre Forderungen vehement durchsetzen. Erst wenn die richtig Arbeit mit einem Fall kriegen, kann es sein, daß sie die Finger davonlassen, weil der Aufwand dann in keinem Verhältnis mehr zum Verdienst steht. Daher ist Angriff immer die beste Verteidiung.

Ich bin kein Anwalt und daher ist meine Meinung unmaßgeblich, aber ich würde dem Mahnbescheid widersprechen und es tatsächlich auf ein eventuelles Gerichtsverfahren ankommen lassen, zumal inzwischen ja auch dieses Gesetz der Deckelung von Filesharing-Fällen auf 130 Euro gedeckelt wurde.

tachyonbaby  19.06.2014, 17:06
@tachyonbaby

Oops richtig lesen sollte man können. Die 130 € beziehen sich nur auf die Anwaltsgebühren bei der Abmahnung, der Streitwert wurde auf 1000 € pro Filesharing-Fall "unter bestimmten Voraussetzungen" gedeckelt. Und das bezieht sich auch nur auf Fälle nach dem 09. Oktober 2013.

Also wird der Fall Deines Kumpels nach dem "alten Recht" abgeurteilt. Ich würde eine anwaltliche Beratung einholen - möglichst kostenfrei.

Ich kann dir in solchen Fällen ganz besonders diese Kanzlei: http://www.wbs-law.de/ empfehlen. Kostenlos mal anrufen und die Sachlage mit denen abklären.

LG