Mahnung erhalten, muss man drauf reagieren?

15 Antworten

Schaue mal hier:

http://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassob%C3%BCros

Punkt 3.2 Transparenz der Forderungen:

Ein Inkassobüro muss mitteilen, wer sein Mandant ist. Und zwar mit ladungs- und zustellfähiger Anschrift. Die Mitteilung einer dubiosen Briefkastenadresse in England bzw. auf den Jungfraueninseln genügt nicht, wenn dort erwiesenermaßen eingeschriebene Briefe nicht zustellbar sind.

Ein Inkassobüro muss mitteilen, welcher Tatbestand die Hauptforderung begründet.

Spätestens auf Anfrage muss das Inkassobüro die unterzeichnete Bevollmächtigung des Mandanten gem. §§ 164ff BGB im Original vorlegen.

Bei einer abgetretenen Forderung muss auf Anfrage die Abtretungserklärung nach § 410 BGB vorgelegt werden.

Ich würde bei jeder schriftlichen Mahnung nachhaken, worauf das beruhen soll. Meist ist eine Telefonnummer angegeben.

Emailmahnungen werden sofort gelöscht.

ruf dort an oder schreib hin, aber auf keinen fall in den papierkorb, sonst kann es sein, daß die noch pfänden kommen - klär das mal einfach ab, warum und wieso, aber das kann dir nur ein Mitarbeiter von denen sagen, also am besten am Montag gleich mal telefonieren, wenn du keine Probleme bekommen willst.

Sorry, aber was ist das denn für eine schwachsinnige Antwort? Wir leben in einem Rechtsstaat. Da kann nicht einfach Paul Meyer von Firma XY zu Frau Schulz nach Hause gehen und da mal eben was pfänden.

@Sternenbande

wenn man im internet schaut, dann ist BFS finance GmbH eine Dienstleistungsfirma für Finanzen - ich nehme mal an, daß das schon so eine Art Inkassobüro ist und wenn das schon die 2. Mahnung war, dann können die sehr wohl was pfänden kommen, wenn man nicht zahlt - und auch in einem Rechtsstaat muß man seine offenen Rechnungen bezahlen ;-)

@pw666

Inkassofirmen können nicht pfänden - sie können noch nicht mal klagen^^

  • Telefonieren hat keinen Beweiswert.
  • Zur Pfändung bedarf es eines Schuldtitels aus Vollstreckungsbescheid oder rechtskräftigem Urteil.
@kevin1905

mit dem telefonieren sollte man ja nur mal abklären warum man das überhaupt zahlen muß, da der Fragensteller ja scheinbar keine Ahnung hat an wen oder warum er was zahlen soll!

Ich würde da mal anrufen und fragen wofür das Geld sein soll...im Zweifel Verbraucherzentrale oder Anwalt aufsuchen.... Sollte es nur ne E-mail sein einfach Ignorieren...

Anrufen will ich nicht. Dann haben die ja meine Telefonnummer. Halte ich für keine gute Idee. Einen Anwalt will ich auch nicht bezahlen.

@Sternenbande

Ruf von ne öffetnlich Telefon an.. Oder du schreibst ein Brief per einschreiben... wie gesagt..nur wenn du das auf Postweg erhalten hast.. wenn du gar nichts tust kann es sehr sehr teuer werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Pfändung kommen... Dann geh wenigstens zur Verbraucherzentrale wenn du dir nicht sicher bist

Auf eine Mahnung musst du nicht grundsätzlich reagieren. Es kommt stets darauf an, ob hinter der Mahnung eine berechtigte Forderung steht. Ist dem nicht so, kannst du sie ignorieren. Besteht jedoch eine berechtigte Forderung, befindest du dich bereits im Verzug - auch ohne Mahnung. Denn zum Mahnen ist niemand verpflichtet.

Wenn es also eine berechtigte Forderung gibt, solltest du schnell bezahlen. Ansonsten wird das passieren, was BFS ankündigt.

Wenn du allerdings nicht weißt, ob es eine berechtigte Forderung gibt, weil du keine Übersicht über deine Verpflichtungen hast, rate ich, dich mit BFS in Verbindung zu setzen. Und zwar freundlichst und kleinlaut. D. h. einen Brief schreiben (oder anrufen) und erklären, dass du die Forderung nebst aller Gebühren sofort bezahlen wirst, wenn man dir mitteilt, wofür. "Anrufen" habe ich in Klammern geschrieben, da diese Form der Kommunikation unbefriedigend sein kann. An der Forderung ändert das jedoch nichts. Wenn du schreibst, hast du's schwarz auf weiß. Aber wichtig: Sie müssen auf deine Anfrage nicht reagieren. Das ändert aber nichts an der Rechtmäßigkeit einer evtl. Forderung. Deswegen: freundlich!

Ist die Forderung mit Sicherheit nicht berechtigt ist, kannst du den gerichtlichen Mahnbescheid abwarten. Dann widerrufst du und kannst (wenn du willst) direkt mit einer sog. Feststellungsklage ins streitige Verfahren überleiten. Dazu zwingst du BFS in einen Prozess, den sie verlieren werden, da die Beweislast dann bei BFS liegt und sie den Beweis nicht führen können (sofern die Forderung unberechtigt ist).