Gerichtliches Mahnverfahren Falscher Name?

6 Antworten

Gegen einen Mahnbescheid kannst du 14 Tage lang Widerspruch einlegen. Damit hast du deinen Soll erst einmal erfüllt und das Mahngericht prüft dann die Sache. Das solltest du aber nur riskieren, wenn du dich auch tatsächlich im Recht siehst, weil sich die Kosten am Ende natürlich auch erhöhen.

So oder so musst du jetzt handeln. Hältst du weiter die Füße still, flattert dir bald der Vollstreckungsbescheid ins Haus und dann wird es unangenehm.

Ja ich halte ja nicht die Füße still. IM Gegenteil. Aber der Händler will von all dem nix wissen. Ubd warum in Ratenzahlung... Ich sage nur mal ExFrau  und Darlehen.... 

Lg

Werschon 

@werschon2012

Über die genauen Umstände kann ich von außen ja nichts sagen.

Wenn du Widerspruch einlegst, wird das zuständige Mahngericht entscheiden. Wenn du meinst, im Recht zu sein (das mit den Adressen habe ich nicht ganz verstanden, aber ich erlaube mir da eh kein Urteil), dann mach das. Wenn du Bedenken hast oder wenn du ein Eigenverschulden daran hast, das man dir zur Last legen kann, dann zahl.

das Mahngericht prüft dann die Sache

Im Grunde nicht, es sei denn der Gläubiger hat "Bei Widerspruch beantrage ich die Überleitung ins streitige Verfahren" gleich mitangekreuzt.

@kevin1905

Und wie ist das beim Vollstreckungsbescheid? Irgendwann muss das Gericht doch eingreifen, wenn der eine vollstrecken/mahnen will, aber der andere immer noch ablehnt.

@offeltoffel

Wenn ich das so lese,hast du viel zu spät gehandelt und zu wenig unternommen.Der Internethandel ist dazu sogar verpflichtet die Daten zu prüfen,allein schon wegen FSK 18 und ähnliche Dinge.Also wenn ich eine Rechnung bekomme,über eine Sache die ich gar nicht gekauft habe,dann würde ich erst das telefonisch versuchen zu klären,wenn das nicht hilft einen Anwalt kontaktieren.Aber ihr seit ja schon so weit das es kurz vor Gericht geht.Da muss dann der Vertreter vom Internethandel nachweisen das du auch wirklich bei ihm gekauft hast.Wenn du nix gemacht hast,dann kommt das eh raus,alleine schon wegen der IP-Adresse und des Datenabgleiches.

@offeltoffel

Irgendwann muss das Gericht doch eingreifen, wenn der eine vollstrecken/mahnen will, aber der andere immer noch ablehnt.

Wenn einem Mahnbescheid widersprochen wird, ist das Mahnverfahren beendet. es gibt dann weder einen Vollstreckungsbescheid noch sonst irgendeine weitere Tätigkeit. Wenn der Gläubiger weitermacht, muss er ganz normal Klagen Dafür auch die "Überleitung ans Prozessgericht". Will der Gläubiger das nicht machen, macht er es nicht.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist normalerweise dazu da, bei unstreitigen Sachen besonders schnell zu einem Titel zu kommen. In den letzten Jahren hat sich das leider so verselbstständigt, dass jedes Inkasso grundsätzlich zuerst Mahnbescheid beantragt. Egal ob berechtigt oder nicht. Juckt die nicht. Warum? Weil viele sich nicht zu helfen wissen, die Fristen verpassen usw.

Ob de Forderung dann gerechtfertigt ist, interessiert niemanden mehr. Man hat dazu ja Fristen für einen Widerspruch gehabt. Die Inkassos zielen also vor allem auf die ab, die ihre Post nicht öffnen oder sonstwie falsch verhalten.

@mepeisen

Aber gegegn den Vollstreckungsbescheid kann ich doch auch nochmal Widerspruch einlegen, oder nicht?

habe ich nochmals darum gebeten dies zuändern und das ich in 2 Raten zurückzahle

Zwischen Rechnung, Mahnung und Mahnbescheid vergeht Zeit. Sicherlich doch zwei oder drei Monate.

So schnell sind die Händler normalerweise nicht, vor allem, wenn noch ein Inkasso dazwischen kommt.

Stellt sich die Frage, wieso die zwei Raten nicht längst bezahlt sind. Natürlich kann die Freundin widersprechen. Auch ein Gerichtsverfahren könnte sie vielleicht abwehren.

Vielleicht wird der Richter aber unterstellen, dass sie es war, die bestellt hat und das mit dir nur ein Trick ist, um sich vor der Bezahlung zu drücken. Denn am Ende wird womöglich der Richter genau dieselbe Frage stellen: wieso die zwei Raten nicht längst bezahlt sind...

Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei. Dieser Spruch bedeutet im Prinzip, dass am Ende der Recht bekommt, der bei nicht hundert prozentig nachvollziehbaren und beweisbaren Problemstellungen die glaubwürdigste Story präsentiert.

Ich würde mich bei den Voraussetzungen nicht auf das Ganze einlassen. Ich würde noch diese Woche alles bezahlen (auch die Gebühren für Mahnbescheid) und dann vollumfänglich widersprechen (ggf. auf dem Widerspruchsformular ein "bezahlt" notieren), damit daraus nicht vollstreckt werden kann.

Deine Lebensgefährtin soll widersprechen und fertig. Dann kommt es ggf. zum Gerichtsverfahren - wenn sie ihre Post bis dahin immer noch nicht gelesen haben. Kann aber auch sein dass sich Rechtsanwalt/Inkasso zwischenzeitlich nochmal melden 

Kann ich dem Mahnverfahren wiedersprechen?

Nein, du nicht. Der Mahnbescheid war an sie gerichtet, also muss sie Widerspruch einlegen.

Bestellen und dann auch bezahlen. Dann klappt es auch...