Die Zahlungsfrist war bis zum 01.05.2017, ich habe am 02.05.2017 mit Expressüberweisung überwiesen. Das Geld war nachweislich am 02.05.2017 auf dem Empfängerkonto.
Am 03.05.2017 wurde dennoch ein Mahnbescheid erstellt.
Nun muss ich natürlich einen Widerspruch machen. Die Frage ist nur, muss ich dem Mahnbescheid komplett oder nur teilweise widersprechen? Teilweise bedeutet die Gerichtskosten wären noch zahlbar aber die Hauptforderung natürlich nicht mehr, denn die ist ja bezahlt.
Ein Kompletter Widerspruch bedeutet, ich widerspreche ebenso den angefallenen Gerichtskosten. Erster Gedanke war natürlich komplett widersprechen, weil wurde ja vorher überwiesen.
Dann habe ich allerdings in vielen Foren gelesen, wenn die Mahnfrist überschritten war, jemand nach der Frist überweist, und es sich so überschneidet dass zwischenzeitlich ein Mahnbescheid erstellt wurde, sind die Gerichtskosten trotzdem zu zahlen.
Das war natürlich eine fiese Sache (Versicherung), weil ich ja nur einen einzigen Tag nach der Frist bezahlt habe, für mich war die Sache eigentlich erledigt, aber gleich einen Tag nach der Zahlung halt noch ein Mahnbescheid erstellt wurde. Und das obwohl ich in 15 Jahren noch nie einen Schaden gemeldet habe, immer schön gezahlt. Mir gehts jetzt darum was nun wirklich stimmt. Denn wenn ich dem ganzen Ding widerspreche geht es ja automatisch vor Gericht, und wenn ich nicht im Recht wäre, müsste ich noch deren Anwalts- und Gerichtskosten zahlen.
Also, ganz- oder teilweise widersprechen?