Mäusebefall in der Wohnung

7 Antworten

Dadurch daß sie die mietkürzung akzeptiert hat, hat sie bestätigt, daß der mangel (die mäuse in dem fall) nicht vom mieter verursacht wurde. Vor gericht hätte sie keine chance

wo steht, dass die mietminderung angenommen wurde? es heisst angedroht !!!! kompletter böldsinn diese antwort.

da kann eigendlich nur ein anwalt helfen,er könnte aber im vorfeld noch einen kammerjäger beauftragen und der vermieterin in rechnung stellen...-)

Auf alle Fälle braucht er einen Anwalt.

kaum, wozu? schade ums geld

@albatros

richtig albatros

mit mietkürzung meinst du vermutlich mietminderung. mietkürzung könnte u.u. auch ausübung des zurückbehaltungsrechtes heißen. zurückbehaltene miete wäre nach abstellung des mangels nachzuzahlen. nach drei jahren aber verjährt. es ist wichtig, in rechtsfragen immer mit richtigen begriffen zu arbeiten. bei diesem mäusebefall war bzw. ist der nachbar berechtigt, fristlos zu kündigen. den mietminderungsbetrag braucht er selbstverständlich nicht zurückzuzahlen. die vermieterin könnte klagen, davon aber nicht beeindrucken lassen, sie bekäme kein recht. ihre argumentation, er habe die mäuse eingeschleppt, ist ja lachhaft. wie sollte das gehen? die mietkaution darf nicht einbehalten werden. da fällt die vermieterin auch voll auf die nase.

das einfachste wäre doch einen schädlingsbekämpfer zu holen wenn der vermieter das nicht in auftrag gibt. der kann auch beurteilen woran der mäusebefall liegt. schädlingsbekämfung ist in der betriebskostenabrechnung umlagefähig. dazu ist nun wichtig ob es eine oder mehrere wohungen oder das ganze haus betrifft. bis einb anwalt bzw ein gericht hier befindet gibt es die 6. generation der mäuse