Macht es überhaupt noch Spaß eine Video Drohne zu fliegen?
Hallo guten Tag. ich wollte mir in Zukunft eventuell eine günstige Drohne kaufen, und bin dabei über die neuen Vorschriften gestoßen. Un diese sind nur einige kleine Ausschnitte davon:
- das Fliegen außerhalb der Sichtweite
- Fliegen über Wohngrundstücken
- Fliegen über Naturschutzgebieten
- Fliegen innerhalb eines Radius von 1,5 km zu Flugplätzen
- Fliegen in Kontrollzonen, wenn man eine Höhe von 50 Metern überschreitet
- Das Fliegen bei Nacht (nur möglich mit Ausnahmegenehmigung)
- Fliegen mit einer Drohne über 5kg Startgewicht ohne eine spezielle Ausnahmegenehmigung (siehe Ausnahmen unten)
Und so weiter und so weiter.
Was soll man denn überhaupt noch machen mit einer Drohne wenn alles was man tun könnte verboten ist.
Was haltet ihr davon. Macht euch das fliegen mir Drohnen überhaupt noch Spaß?
Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen
1 Antwort
Viel neu ist an den aufgezählten Punkten nicht.
Fliegen außerhalb der Sichtweite ist schon immer verboten. Es gelten Sichtflugregeln, außerhalb der Sichtweite kann man keinen Sichtflug betreiben, also ist immer die Sichtweite das Limit. Sicht ist immer die natürliche Sicht ohne technische Hilfsmittel, also ohne Fernglas oder Livebildübertragung.
Fliegen mit Kamera über Wohngrundstücken ist indirekt schon immer verboten, da hier die Privatsphäre verletzt wird.
Fliegen über Naturschutzgebieten ist schon immer verboten.
Fliegen in weniger als 1,5km Abstand zum Flughafenzaun (das gilt auch für kleine Flugplätze wie z.B. Segelflugplätze!) auch schon immer verboten . Dieser Abstand ist lächerlich klein, er müsste eigentlich zumindest in Verlängerung der Start- und Landebahn größer sein.
Die 5kg Grenze gibt es auch schon immer. Was schwerer ist als 5kg braucht schon immer eine Aufstiegserlaubnis.
Die Pauschalerlaubnis für bodennahen Flug in Kontrollzonen ist neu. Aber das ist keine neue Beschränkung, sondern eine Erweiterung der Möglichkeiten. Bisher war ausnahmslos jeder Flug in einer Kontrollzone Erlaubnispflichtig, ab dem ersten Millimeter Abstand zum Boden. Und die Genehmigung konnte ohne Angabe von Gründen verweigert werden.
Die Erlaubnispflicht für Nachtflug, die de-facto ein Nachtflugverbot ist, ist auch neu.
Die wichtigste neue Regelung hast Du garnicht aufgeführt: Höhenlimit 100m über Grund. Das gilt pauschal für alle Multikopter. Was kein Multikopter ist, darf höher geflogen werden, wenn man vorher einen Kenntnisnachweis (zZ 25 Euro plus MWSt) erwirbt.
Die alten Regeln waren seit Jahrzehnten bewährt und sinnvoll. Aber weder das Höhenlimit, noch das Nachtflugverbot ergeben einen Sinn.
Ein praktisches Höhenlimit gab es schon immer durch die Sichtweite. Besonders weit sieht man einen Multikopter nicht, bei den kleineren Modellen ist 100m schon viel. Alle Sichtungen von Multikoptern in Fabelhöhen, die durch die Presse gegangen sind, waren schon nach der alten Rechtslage illegal, weil außerhalb der Sichtweite (und oft so hoch, dass es schon im kontrollierten Luftraum war, der im Sichtflug nicht benutzt werden darf). Bei Höhenangaben von tausenden Metern, die mitunter berichtet wurden, darf ganz allgemein am Wahrheitsgehalt der Meldung gezweifelt werden. Da bewegt man sich im technischen Grenzbereich, de, wenn überhaupt, nur mit Selbstbaulösungen mit teuren Komponenten zu erreichen ist, aber mit keinem einzigen Fertigkopter. Es fehlt einfach an der nötigen Akkulaufzeit, um so hoch zu steigen und danach auch wieder abzusteigen und bei Entfernungen über 2km ist auch die Verwendung von illegaler Funktechnik zumindest sehr wahrscheinlich.
Besonders seltsam ist das Nachtflugverbot. Es wurde im Vorfeld immer nur mit Sicherheitsrisiken wegen zu hoch fliegender "Drohnen" argumentiert. Nie ging es arumentativ um irgendwas anderes als Höhe. Nachtflug mit gut gemachter LED Beleuchtung (keine helle Discokugel, sondern auf Lageerkennung optimiert) geht mit Übung ein bisschen weiter als die Sichtweite bei Tag, aber nicht wesentlich weiter. Da macht man aus 100m bestenfalls 120. Und es ist bis heute nicht ein einziger Fall bekannt geworden, bei dem es zu einer Gefährung durch Nachtflug gekommen wäre.
Eine neue Regelung hab ich übrigens vergessen. Bisher war ausnahmslos Sichtflug ohne technische Hilfsmittel vorgeschrieben. Neuerdings darf auch mit Livevideo und Bildschirm/Videobrille geflogen werden, wenn es maximal 30m hoch ist.
Danke für deine Antwort es hat mich nur überrascht das es so viele Verbote gibt. Sie ergeben soweit aber alle einen Sinn so wie du beschreibst. Eigentlich hätte ich mir diese unnötige Frage sparen können.