macht es Sinn ein Widerspruch gegen Fahrpreisnacherhebung zu legen?!

4 Antworten

Warst du bereits im Zug, ist das reine Kulanz wenn er dir doch noch ein Ticket verkauft.

Wenn Du begründen kannst, dass etwas mit dem Automaten nicht stimmte und Du deshalb keinen Fahrschein lösen konntest, sehe ich da eine Möglichkeit. Ich selbst habe schon einen auf blöd gemacht und gesagt, dass ich mit dem Automaten nicht zurecht kam und es hat funktioniert. Ich bin allerdings etwas älter. Da wirkte das glaubhaft.

Wenn du den Mitarbeiter aktiv angesprochen hast, wegen der Fahrkarte, könnte das was werden. Wenn er dich aber bereits mit der falschen oder fehlenden Fahrkarte angetroffen hat, kannst du das vergessen. Du kannst zum Anwalt gehen und zahlst noch mal 80 €

Nein, vergiss es !

Das kostet Dich unmengen an Geld und wird Erfolglos bleiben.