Fahrpreisnacherhebung reklamieren?

5 Antworten

Du hattest keine gültige Fahrkarte, und darauf kommt es an. Irgendeine Fahrkarte zu haben, reicht nichts aus, und mit 16 ist man nun einmal für einen Kinderfahrschein schon etwas zu alt.

Genau so ist es doch. Warum nur sind immer die Mitarbeiter der Bahn schuld, wenn einige ohne gültigen Fahrausweis unterwegs sind?

In den Punkt stimme ich Dir zu Rolf.

Worüber man dagegen diskutieren kann, ob der Schaffner die beiden Mädchen hätte rausschmeisen müssen, auch wenn es formal richtig war ?

Oder aufgrund der Uhrzeit und des Alters es bei der Fahrpreisnacherhebung lassen können.

Hängt sicherlich auch von den Umständen ab.

Anne

@AnneSommer

Eben: die Umstände.

Zu einem "Rausschmiss" gehört normalerweise mehr als eine falsche Fahrkarte. Aber da ich nicht die ganze Wahrheit kenne, möchte ich das nicht beurteilen.

Hallo

Den Kinderpreis bei der Bahn gibt es/gilt bis 14 Jahre

Das ist deutlich an den Automaten/Im Internet erkennbar. Und wird so sicherlich auch am Schalter gefragt.

Und somit erf üllst Du nicht die Bedingungen für den Kinderpreis

Du bist laut eigener Aussage 16 Jahre .

Auch wenn Du es nicht gerne hörst: Du hattest somit keine gültige Fahrkarte.

Und wie Ich es verstehe/so wie Dein Beitrag rüber kommt hast Du bewußt ein Kinderticket gekauft, obwohl Du wußtest das Du die Bedingungen nicht erfüllst

Nun hattest Du das Pech kontrolliert zu werden. Und damit wurde die vermeintliche Ersparniss zur einer teuren Angelegenheit.

Da hilft kein Versuch das schön zu reden. "Ich hatte doch ein Kinderticket.". Das gilt nur bis 14. Du bist älter. dumm gelaufen. .

Die Fahrpreisnacherhebung+Strafe war daher rechtens., meiner Meinung nach rechtens.

Worüber man sicherlich diskutieren kann, ob der Kontrolleuer Euch hätte raus schmeissen müssen, weil Ihr noch unter 18 seid. Und nicht ein Auge zudrücken hätte können und/oder müssen.

Daspielen natürlich auch die Umstände eine Rolle.

Anne

Du hattest zum Zeitpunkt der Kontrolle keinen gültigen Fahrschein. Es reicht nicht irgendeinen Fahrschein zu haben. Damit ist die Erhebung des Beförderungsentgeltes völlig rechtens.

Nur auf www.db-fahrpreisnacherhebung.de reklamieren. Nur dort hast Du einen Nachweis über die Reklamation, und kannst jederzeit online den Stand der Dinge erfahren.

Lies dir die Beförderungsbestimmungen durch, dann kennst du deine Rechte!