Kontrolleur ruft Polizei!

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nun, den polizeieinsatz , da glaube ich nicht, das ihr den bezahken müsst, und für die verspätung des zuges kann man euch meines erachtens auch nicht verantwortlich machen. nun, der kontrolleur ist kein beamter mit hoheitlichen rechten, aber bestimmte befugnisse hat er ja durch seine dienstauftrag schon. da das schwarzfahren nunmal ein "erschleichen von leistungen " (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html) und somit eine straftat. und der kontrolluer kann wohl eine anzeige machen und muss somit dazu die polizei hinzuziehen. ich denke, er hat da einen gewissen ermessensspeilraum, ob er erstmal nur eine "verwarnung" ausstellt oder eben gleich ne anzeige bei der polizei macht. da ist vom arbeitgeber, den verkehrsbetrieben abhängig, was die in ihrem arbeitsauftrag für die kontrolleure schreiben. das ist so nicht ganz einheitlich geregelt, rechtlich gesehen aber habt ihr ne sstraftat begangen und die kann er nunmal anzeigen, was er getan hat. und um die folgen kommt ihr nunmal nicht drumrum, die anzeige war also rechtens.

Blödsinn! Die Übliche Vorgehensweise ist, nach dem Ausweis zu fragen und wenn er keinen dabei hat, schreibt er die Adresse auf, die dann Telefonisch überprüft wird. Nur wenn man frech wird und die Situation könnte jeden Moment eskalieren, wird die Polizei gerufen. Wenn der Kontrolleur mit aussteigen muss, wartet der Zug nicht sondern fährt weiter.

Also!

Der Kontrolleur hat sofort!! die Polizei gerufen und überhaupt gar nicht erst versucht normal de Personalien aufzunehmen

@P4T07

Muss er auch nicht.

Ich bitte dich, zukünftige Kommentare zu unterlassen, wenn Du dir nicht ganz sicher bist :)

Beförderungserschleichung ist eine Straftat.

Siehe mein Beitrag weiter unten.

Das nächste ist das man Einsätze nicht selber zahlen muss. Nur wenn man die Polizei nur so aus Blödsinn ruft.

@DasTim

Ich bin mir sicher und zwar nicht nur weil ich Wikipedia gelesen habe!

Weißt du eigentlich wieviele Schwarzfahrer am Tag erwischt werden? Da kann man sicher nicht jedes mal die Polizei rufen. Ich arbeite bei der Bahn. Zwar nicht als Kontroleur aber ich kenne die Vorgehensweise bei Schwarzfahrern ganz genau. Der hätte die nicht mal rauswerfen müssen.

@DasTim

Nein, wenn ihm aber die Laune danach war, dann darf er das.

@DasTim

Beförderungserschleichung ist eine Straftat

Wo habe ich denn was andere behauptet?

@DasTim

:D

Ich auch net!

@P4T07

Ja, ist doch kein Problem. Du hast jetzt ne Anzeige an der Backe und Amen... warum ist dir dann schleierhaft, dass der Kontrolleur die Polizei gerufen hat?

@DasTim

Er darf die Leute nicht nach Lust und Laune behalten. Theoretisch hat er Hausrecht und darf rauswerfen wen er will aber Praktisch hat er sich an Regeln zu halten und sowas würde er sicher nur ein mal machen.

@DasTim

Möglicherweise wollte er einfach ein Exempel... wenn man auch so doof ist:-)

@DasTim

warum ist dir dann schleierhaft, dass der Kontrolleur die Polizei gerufen hat?

Weil das Kontrolleure nur in Ausnahmefällen machen, deswegen!!! Zb. Wenn verdacht auf Betrug besteht, es zu Handgreiflichkeiten kommt oder sonst was. Jetzt kappiert? Der Kontrolleur kann nicht 500 mal am tag die Polizei rufen

@DasTim

DOCH: WENN ER NÄMLICH EINE ANZEIGE ERSTATTET. DIES GESCHIEHT VOR ALLEM BEI WIEDERHOLTEM SCHWARZFAHREN.

@MarleneDieKuh

nur komisch dass es bei meinen freunden kein wiederholtes schwarzfahren war

wie ich sehe kannst du mir auch keinen eindeutgen beleg vorbringen..

@P4T07

Mein letzter Beitrag: Wiederholtes Schwarzfahren ist eigentlich der einzige Grund eine Anzeige zu erstatten.

Sollte aber eure Geschichte, euer Verhalten oder einfach die Laune vom Kontrolleur nicht gepasst, haben, dann hat er das Recht (!) eine Anzeige zu erstatten. Auch wenn es wirklich sehr hart ist.

@MarleneDieKuh

DOCH: WENN ER NÄMLICH EINE ANZEIGE ERSTATTET. DIES GESCHIEHT VOR ALLEM BEI WIEDERHOLTEM SCHWARZFAHREN.

Das macht nicht der Kontrolleur sondern die Verwaltung. Woher soll der Kontrolleur wissen wie oftt jemand schon schwarz gefahren ist?

Noch was??

Ließt einen Artikel von Wiki und hältst dich für Allwissend. Lächerlich...

@DasTim

Die Story passt hinten und vorne nicht. Mal abgesehen von dem Kontrolleur, muss man einen Einsatz nur dann selber zahlen wenn die für nichts gekommen sind.

@DasTim

wie meinste das mit dem die story passt hinten und vorne nicht.

;ir gehts jez vorallem dadrum dass ich ne anzeige im führungszeugnis vermeiden will

@P4T07

Weswegen soll der euch denn angezeigt haben? Wegen zu oft schwarz fahren, zeigt der Kontrolleur selber keinen an. Das macht die Verwaltung wenn die sehen das jemand auffällig oft schwarz fährt. Wenn der Kontrolleur selber einen anzeigt dann zu 99,9% wegen Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Vandalismus oder Betrug. Zb. wenn jemand falsche Daten angibt, einen gefälschten Fahrschein hat oder sonst was. Und wenn der die Polizei hinzu zieht, muss der Täter den Einsatz nicht selber zahlen.

@P4T07

Im normalen Führungszeugnis wird das normalerweise nicht auftauchen. Selbst wenn du rechtskräftig verurteilt würdest entscheidet das Strafmass über einen Eintrag. Und das hier ist ne Lapalie.

Den Polizeieinsatz müßt ihr nicht bezahlen. Für die Verspätung des Zuges seit ihr auch nicht verantwortlich bleibt halt nur die Schwarzfahrt und da habt ihr das rhöhte Beförderungsentgelt, sowie die Strafanzeige an der Backe. Der Kontrolleur hat nichts falsch gemacht, außer dass durch ihn der Zug Verspätung bekam.

kommt die per post?

@P4T07

Was haben denn die Polzisten gesagt?

Ja, wenn er einen Grund dazu sieht. Ihr könntet ja gefährlich sein nach seiner Meinung oder so.

Wir sind 3 friedlche Gymnasiasten.

Ich hab absolut keinen Grund dazu gesehn!!

@P4T07

Vielleicht sah er im Extremfall 3 gegen 1...

@Nexeon2121

im ernst??

@P4T07

Beförderungserschleichung ist eine Straftat.

Diese Methode wäre mir auch neu. Falls du wirklich die aukommenden Kosten zahlen sollst, würde ich nochmal bei einem Anwalt frage, denn das wird dann ziehmlich teuer ;(

Habe das auch schon erlebt. Vor allem bei wiederholter Beförderungserschleichung.