Macht ein Knick den Vertrag ungültig?

7 Antworten

Natürlich ist ein Vertrag auch mit Knick gültig.

Beschweren könnte sich höchstens der Absender. Dann muss der Brief aber auch anders frankiert und mit besonderem Beförderungsvermerk versehen sein.

Bitte nicht knicken, heißt überhaupt nichts.

  1. Der Vertrag ist gültig, wenn er unterschrieben ist. 2. Das "Bitte nicht knicken" ist wie jede Bitte: man kann jede Bitte ausschlagen (jede Bitte ablehnen). Deshalb hätte eine Beschwerde bei der Post keinen Nährwert. Nehme es hin wie es ist. LG Elfi96

Solange er lesbar ist, ist jede Form von schriftliichen Vertrag gültig.

Gefaltet oder nicht. Mit Tee-, Kaffe- oder mit Rotweinflecken, solange er lesbar ist, bleibt er gültig.

ja, ist trotzdem gültig. Ein Arbeitszeugnis müsstest Du frisch fordern, denn das sollte keine Knicke (oder Kaffeeflecken) haben. Beim Vertrag ist es nicht so wild.

Keine Sorge! Der Vertrag wird dadurch nicht ungültig!!! Nicht knicken war eine Bitte an den Briefträger nicht an Dich! Alles Gute