Macht das Finanzamt Probleme?

1 Antwort

War das von Anfang an nur für 3. Monate geplant? Bzw was hast du in den Zeitraum gemacht. War das vielleicht nur ein Auftrag oder bist du wiederholt tätig geworden?

bei einem so kurzen Zeitraum könnte man nämlich darüber streiten ob du überhaupt eine Wiederholungsabsicht hattest (bzw. nachhaltig tätig warst). Nur dann läge eine freiberufliche (oder gewerbliche) Tätigkeit vor.

aber zur Frage:

falls du tatsächlich freiberufliche (oder Gewerblich) tätig warst hättest du dies nach § 138 AO dem Finanzamt innerhalb eines Monats anzeigen müssen. Das diese Frist versäumt wurde ist aber nicht sanktionsbewert im Sinne einer Ordnungswidrigkeit. (kämper, in Schwarz/pahlke, AO, §138 AO Rz. 26.

es sollte also kein Problem sein.

LiMa111 
Fragesteller
 20.01.2022, 09:53

Das war kein Auftrag. Ich habe ganz normal vorm PC gearbeitet, mal 5 Stunden, mal 8 Stunden. Nach 3 Monaten habe ich mir einen Job gesucht, bei der ich vorm Arbeitgeber angemeldet werde. Das war auch die ganze Zeit mein Plan.