Motocross auf Privatgrundstück

2 Antworten

Also , da kommen verschiedene Aspekte zum tragen.

Erst mal darf man nen Acker ned einzäunen (Landschaftsschutz)¹. Führerscheinrechtlich ist es aber sehr wichtig, daß das Gelände komplett eingezäunt ist. Dann ist es kein öffentlicher Verkehrsraum und damit brauchst du keinen Führerschein und keine Versicherung.

(1)Da müßtest du also mal schaun, was das Gelände vom Flurplan überhaupt ist.


Daneben ist da noch die Emmisionschutzgeschichte. Man darf eigentlich nicht einfach so hin und her fahren. Aber das ist ne Frage der Anwohner, wo kein Kläger da kein Richter. Im Gegensatz zur Führerscheinsache (Straftat) wird sich die Polizei normal bei solchen Ordnungswidrigkeiten auf Privatgrund nicht ohne Anzeige einmischen.


Als drittes haben wir da noch den Flächennutzungsaspekt. Man darf gewerbliche Flächen ned zum Freizeitspaß nutzen ( Steuer) und Agrarflächen² nicht zu Verkehrszwecken . Du mußt also mit dem Anlegen einer festen Streckenführung sehr vorsichtig sein. sonst hat der Eigentümer des Grundstückt irgendwann das Finanzamt oder die Baubehörde an den Hacken und das kann abartig teuer werden. Hier haben mal ein paar Mountanbiker für ne Trainingsstrecke mit paar Ramps aufm Freizeritgrundstück 75.000€ Rückbaukosten und Bußgelder bezahlt. Also nix fest instalieren und die Streckenführung möglichst verschleiern.

(2) ganz wichtig ist, daß da keine Agrarsubventionen für gezahlt werden. Da verstehen die keinen Spaß.

Ja das darfst du! Das ist Privatgrund von dir bzw. jemand anderen, den du z.b. kennst und dir die Erlaubnis gegeben hat dies zu nutzen. Da es Privat ist, kannst du zunächst alles darauf machen was erlaubt ist! Ich bin Sportschütze und könnte theoretisch auf meinem eigenen Grundstück eine Waffe abfeuern, solange keine Sach- oder Personenschaden entstehen! Alles muss aber eingezäunt sein... Also keine Angst das ist vollkommen Legal! Wenn die Polizei doch kommt, sagst du dass du die Erlaubnis des Besitzer hast, zudem dürfen die nicht ohne weiteres auf das Grundstück sondern müssen vorher fragen ob sie das dürfen wenn du nein sagst müssen sie das Akzeptieren, und wenn sie doch auf das Grundstück kommen, ist das schon Hausfriedensbruch es sei denn es liegt ein "dringender Tatverdacht" vor. Die ist aber in diesem Fall nicht gegeben! Also viel Spaß beim heizen :D

MfG

Marvinmoto 
Fragesteller
 27.01.2015, 18:06

Vielen Dank für die schnelle Antwort. So habe ich mir das ehrlich gesagt auch gedacht, allerdings hatte ich noch Bedenken wegen des Umweltschutzes, da man dabei ja im Gegensatz zum Schießen nie sicherstellen kann, dass kein Öl oder Benzin ins Erdreich gelangt. Allerdings besteht die Gefahr meiner Meinung nach auch in der Garage beim Auto, im Hof, beim Rasenmäher usw. Hat jemand vielleicht noch einen netten Paragraphen der das bestätigt? So etwas in der Hand zu haben kann ja nie Schaden.