Was passsiert, wenn ich nicht gemerkt habe, dass ich an ein parkendes Kfz fuhr und wegfuhr?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Herzlichen Glückwunsch zu diesen Nachbarn. Mir kommt das alles ein bisschen merkwürdig vor und in diesem Fall würde ich mir einen Anwalt nehmen, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Dann wird nämlich auch ein Gutachter eingeschaltet, und ein Richter muß entscheiden. Bleibe ehrlich und bekunde dein Bedauern.

Gartenfee1971 
Fragesteller
 11.04.2008, 11:52

Ich ziehe dort diesen Sommer weg, ins Eigenheim. Vielleicht sind die ja auch neidisch. Ich wohne in einer kleinen Nebenstraße, das Getratsche ist wie auf dem Dorf. Ich habe gleich heute Morgen meinen Anwalt mit einer Vollmacht und diesem A6-Blättl der Polizei, wo die Tagebuchnummer draufs steht, ausgestattet. Er fordert jetzt erst mal Akteneinsicht. Er hat gesagt, ich soll das weder der Versicherung melden noch mit der "Geschädigten" ein Gespräch führen, wie mir das die Polizei gestern Abend "angeraten" hat. Er meinte, das könnte dann so was wie ein Schuldeingeständnis sein.

mitra54  11.04.2008, 11:58
@Gartenfee1971

Gut, daß du zum Anwalt gegangen bist. Die einzig vernünftige Lösung. Bericht doch mal, wie es ausgegangen ist.

Gartenfee1971 
Fragesteller
 11.04.2008, 12:09

Es wird wohl Aussage gegen Aussage stehen. Beweisen kann ich das ja nicht. Müssen Kinder vor Gericht eigentlich aussagen? Mein Sohn ist zehn und saß mit im Auto. Ich will ihn da eigentlich raushalten.

mitra54  11.04.2008, 12:31
@Gartenfee1971

Ich würde ihn da raus halten. Du weißt nicht wie er reagiert, wenn er unsicher ist.

Szintilator  11.04.2008, 12:44
@Gartenfee1971

Familienmitglieder brauchen nicht gegeneinander aussagen, wenn sie es aber machen, muß es der Wahrheit entsprechen!

mitra54  11.04.2008, 12:48
@Szintilator

Stimmt. Aber für einen zenjährigen ist es sehr belastend, wenn es um die Eltern geht. Da muß nicht unbedingt sein.

Hallöchen!

Mir ist gerade eben etwas ähnliches passiert - ich bin zu Hause angekommen und hab vorn eine kleine Beule entdeckt. Ich hatte beim Fahren Musik an und das Fenster offen, da hört man einen kleinen Rums nicht unbedingt...

Wenn ich jetzt zur Polizei gehe und sage dass es sein kann dass ich einen Unfall hatte - wird dann von Fahrerflucht abgesehen? Ich hab meinen Führerschein erst seit Dezember 07 - mit was muss ich rechnen?

Bitte um schnelle Antwort!!!

Nun habe ich neulich fast den gleichen Fall gehabt, die Fahrerflucht wurde fallen gelassen, weil ich es nicht bemerkt haben muß. Beim Bußgeldamt mußte ich dann 35 € bezahlen, und die Schramme bezahlt die Versicherung, damit ist die Sache erledigt! Es war eine leichte Berührung mit dem Spiegel!

Beweise??? Wenn es verdächtige Spuren an Deinem Fahrzeug gibt, dann sieht das ganze schlimm für Dich aus... auch wenn (und ich glaube es Dir sogar...) Du nichts bemerkt hast... WIderlegen musst Du nichts, der geschädigte muss beweisen.... Dann aber sieht es tatsächlich blöd für Dich aus, da Du ( gewollt oder nicht ) einen Schaden verursacht hast ( für den Du gerade stehen musst ) und dich dann auch noch unbefugt vom Unfallort entfernt hast...

gut dass Du einen Anwalt hast, der wird Dich beraten und aufklären... Die Frage ist hier ja wirklich, ob Du einen schaden ( unbewusst) verursacht hast oder nicht... ( BEWEISE ist das Stichwort...)

Gartenfee1971 
Fragesteller
 11.04.2008, 11:44

Wenn ich da wirklich dran gefahren bin, bezahle ich selbstverständlich den Schaden. Da gibt es gar keine Frage. Da aber an beiden Fahrzeugen nichts zu sehen ist, kommt mir das alles bissel sehr komisch vor.

Haaza  11.04.2008, 11:47
@Gartenfee1971

Na dann immer mit der Ruhe, abwarten und Tee trinken...

hab auch schon erlebt, dass irgendwelche Spinner sich einen Sündenbock für Kratzer, Beulen und lackschäden suchen... würd gerne `ne Geschichte dazu zum Guten geben, aber dass passt hier nicht her...

Bei mir ist noch keiner damit durchgekommen...

Alles wird gut... hab Gedult

Eine Ordnungsstrafe und die Erstattung der Kosten für die Reparatur des anderen Fahrzeuges.

Filburt  11.04.2008, 11:39

"Fahrerflucht" ist keine Ordnungswidrigkeit, daher wird ihr kaum eine Ordnungsstrafe blühen. (--> §142 StGB)