Lt. Rehabericht unter 3 Std. in letzter Tätigkeit, ansonsten 6 und mehr?

4 Antworten

Hallo,

der VdK sollte dir erläutern, ob du (vor 1961 geboren) den Berufsschutz hast oder nicht.

Dann sollte er feststellen, ob du noch in deiner beruflichen Qualifikation arbeitest oder nicht.

Wenn ja, dann hast du ein Leistungsvermögen nach Vorlage des neurologischen gutachtens unter 3 Stunden in deiner jetzigen Tätigkeit. Ist das dein erlerneter Beruf?

ist es ein anderer beruf, druch wechsel im arbeitsleben, dann wirst du nur als angelernter betrachtet und es wird geprüft, ob du noch mehr als 6 stunden irgendeine tätigkeit (man wird dir nicht sagen welche, muss laut gesetz auch nicht sein) ausüben kannst.

das wurde in den berichten auch so mitgeteilt.

es hängt jetzt daran, ob du den Berufsschutz hast oder nicht.

trotzdem unbedingt ins widerspruchsverfahren gehen.

Beste Grüsse

Dickie

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das heißt dass du für ANDERE Tätigkeiten auch über 3 Stunden täglich zur Verfügung stehen musst. Du wirst also die verminderte EM-Rente weiterhin bekommen und musst dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung halten (ergänzend AlG 2 beantragen)

DerHans  13.09.2018, 12:29

Im Bescheid der RV steht ja der Rechtsweg beschrieben.

Du kannst dagegen vor dem Sozialgericht klagen. Das ist kostenlos, dauert aber wahrscheinlich mindestens zwei Jahre.

Was willst Du hören?

Das es oft so gemacht wird weil man Kosten sparen will?

Letztendlich bleibt einem nur das man nicht einknickt und ggf. klagt.

chman  13.09.2018, 12:26

Ich denke auch, das es darauf hinausläuft und man in dieser Situation sein Recht einklagen muss.

johnnymcmuff  13.09.2018, 12:35
@chman

Du dürftest da gute Chancen haben, die ich vor 27 Jahren als ich 26 war nicht hatte.

Ich wurde ein Jahr lang verkehrt behandelt die BG hat sich herausgeredet um keine Rente zahlen zu müssen und ich war zu jung und auch zu fertig um mich wehren zu können.

Ich habe 7 Jahre die Hölle erlebt, eine OP nach der Anderen, ein Rehaaufenthalt nach dem Anderen; letztendlich habe ich mich dann selber aus dem Sumpf gezogen.

Ich müsste ja noch 14 Jahre arbeiten bis 67, aber da ich wohl 45 Jahr voll bekomme, werde ich 2  Jahre früher ohne Abzug gehen und dann noch mal 2 Jahre mit dauerhaftem Abzug von 14,4%.

Die Lebensqualität ist mir wichtiger als Geld; zudem habe ich noch zwei Zusatzversicherungen.

chman  13.09.2018, 12:46
@johnnymcmuff

Ich habe die Erfahrung als junger Mensch gemacht, das das Arbeitsamt meinen Antrag auf Arbeitslosengeld (nur für einen Monat, danach hatte ich wieder einen Job) einfach nicht bearbeiten wollte. Ich habe mich einige Monate später beschwert und dieser Brief ging an die Aufsichtsbehörde. Danach bekam ich ganz schnell meinen Bescheid.

Sich wehren lohnt sich also schon. Dein Hinweis ist aber wichtig: Es gilt in jeden Fall vorher den Aufwand und Nutzen abzuwägen.

Hallo uwepete,

Sie schreiben:

Lt. Rehabericht unter 3 Std. in letzter Tätigkeit, ansonsten 6 und mehr?
Ich bin inzwischen 60 Jahre alt und habe einen GdB 50 aufgrund einer Hirnblutung vor 7 Jahren und mittlerweile 3 Bandscheiben-OPs, die letzte im Januar. Vor mehr als 2 Jahren habe ich die Rente beantragt und wg. teilweiser Erwerbsminderung bekomme ich (nach langem Hin und Her) etwas. 

Antwort:

Behinderung/Schwerbehinderung hat in der Regel auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente keinen Einfluß!

Aus Ihren Zeilen ist nicht eindeutig ersichtlich, ob es sich bei Ihrer teilweisen Erwerbsminderungsrente um eine sogenannte "teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit" handelt!

Es ist auch nicht eindeutig ersichtlich, ob Ihnen die DRV diese teilweise Erwerbsmindeurngsrente versagen möchte und/oder ob Sie ergänzend eine "volle Erwerbsminderungsrente" anstreben!

Diese "teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit" kommt in der Regel dann zum Tragen, wenn Sie vor dem 2.1.1961 geboren sind (Ihre Leistungsfähigkeit in Ihrem allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer auf 3-bis unter 6 Stunden abgesunken ist) und wenn dann in diesem Zusammenhang der "Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit" greift!

Ob und wann diese "Vertrauensschutzregelung" tatsächlich greift, das ist in der Praxis eine sehr komplexe Angelegenheit, denn die DRV kontert hier sehr oft mit sogenannten Verweisungsberufen!

https://rentenbescheid24.de/rente-mit-berufsschutz/

Auszug:

„Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist.

Der Kreis der Tätigkeiten, nach denen die Erwerbsfähigkeit von Versicherten zu beurteilen ist, umfasst alle Tätigkeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten entsprechen und ihnen unter Berücksichtigung der Dauer und des Umfangs ihrer Ausbildung sowie ihres bisherigen Berufs und der besonderen Anforderung ihrer bisherigen Berufstätigkeit zugemutet werden können.

Zumutbar ist stets eine Tätigkeit, für die die Versicherten durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Erfolg ausgebildet oder umgeschult worden sind.

Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen“.

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Stichwort: "Arbeitsmarkt-Rente!"

Was es mit der Arbeitsmarkt-Rente (ebenfalls eine sehr komplexe Angelegenheit) auf sich hat, können Sie zum Beispiel unter folgendem Link nachvollziehen:

https://rentenbescheid24.de/die-arbeitsmarktrente/

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Sollten Sie mit der Durchsetzung Ihrer Vorstellungen weiterhin bei der DRV gegen eine Wand laufen, wäre ggf. als weitere Alternative die "vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen" ein Thema!

Hierzu unter folgendem DRV-Link ab Seite 15:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf

Auszug:

Bild zum Beitrag

Bild zum Beitrag

Bild zum Beitrag

Lassen Sie sich am Besten von Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt in der nächstgelegenen DRV-Beratungsstelle gründlich beraten und entsprechende Rechenexempel anstellen!

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Fazit:

Nur ein versierter und sehr kompetenter Rechtsbeistand wird nach Sichtung der Aktenlage beurteilen können, was nun in Ihrem speziellen Einzelfall ganz genau zutrifft und wo der Hebel angesetzt werden kann, denn der Teufel steckt im Detail!

Wenn Sie "alternativ" zusammen mit Ihren Ärzten/Kliniken klar und sehr detailliert an Hand Ihrer eigenen Krankenakte nachweisen können, daß Ihre Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag abgesunken ist; dann wäre die volle Erwerbsminderungsrente ohne den Umweg mit dem Vertrauensschutz eine Möglichkeit!

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
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uwepete 
Fragesteller
 20.09.2018, 12:23

vielen Dank. Die Klage ist eingereicht.