Rente, wenn weniger als 3 Std. in seinem Beruf möglich (Gb.jahr 1959)

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Hallo henry1959,

Sie schreiben:

Rente, wenn weniger als 3 Std. in seinem Beruf möglich (Gb.jahr 1959)<

Antwort:

Wer vor dem 2.1.1961 geboren ist hat in der gesetzlichen Rentenversicherung Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit, wenn er seinen allgemein anerkannten und ausgübten Beruf auf Dauer nur noch 3 bis unter 6 Stunden ausüben kann!

Trifft dies tatsächlich so zu, kann bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt ein Antrag auf teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit eingereicht werden!

Wird diese teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit bewilligt, kann darauf aufbauend und ergänzend eine volle Erwerbsminderungsrente wegen verschlossenem Teilzeitarbeitsmarkt beantragt werden!

Alternativ beantragen Sie eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie nachweisen können, daß auch leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt wie Pförtner usw. auf Dauer nur noch unter 3 Stunden pro Arbeitstag ausgeübt werden können!

Dies alles ist jedoch für viele Betroffene kein Spaziergang und endet oft vor dem Sozialgericht, weil die DRV in der Regel alle Register zieht, diese Anträge abzulehnen!

Aus diesem Grund ist es dringend geboten, vor der Antragseinreichung seine Hausaufgaben gründlich zu machen!

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erwerbsminderungsrente.biz/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Da der Unfall 2012 war bin ich nun aus allem ausgesteuert und habe quasi keine Einnahmen.<

Antwort:

Es ist an dieser Stelle leider nicht nachvollziehbar, warum Sie mit Ihrem Antrag auf Erwerbsminderungsrente so lange abgewartet haben!

Ein Rentenantragsverfahren kann sich, je nach Einzelfall, mehr oder weniger in die Länge ziehen!

Eventuell greift noch die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung, dies hängt aber in der Regel von den Bedingungen des jeweiligen Einzelfalles ab und ob diverse Fristen eingehalten werden!

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ra-buechner.de/meldungen/M121-Arbeitslosengeld-nach---125-SGB-III-muss-solange-gezahlt-werden,-bis-die-Rentenversicherung-Erwerbsminderung-positiv-festgestellt-hat-.php

Sie sollten auf keinen Fall ohne kompetenten Rechtsbeistand agieren, denn die Angelegenheit ist sehr komplex!

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vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

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deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Bei der Erwerbsminderungsrente geht es darum, ob du noch irgendeine Tätigkeit ausüben kannst.

Ob du eine Rente bekommst, bestimmt alleine die Rentenversicherung bzw. deren Gutachter

  • oder aber das Sozialgericht und ein Gegengutachten. Auf jeden Fall würde ich dir raten dem VDK beizutreten, die helfen bei Anträgen bzw. Klage vor dem Sozialgericht.

Das würde ich einfach ausprobieren. In deiner Stadt gibt es sicherlich eine Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung. Da läßt du dir einen Termin machen und gehst dort hin. Du wirst aber einen kompletten Verlauf deines Arbeitslebens brauchen mit dem Verlauf der Rentenversicherung. Lass dir das aber zuerst erklären. Danach stell deinen Antrag. Du wirst auf jeden Fall zu einen Untersuchungstermin bei der DRV geladen werden.

Kleiner Tipp: Egal ob erfolgreich oder nicht, so lange die Prüfung zu deiner Verrentung läuft, bist du bei der deutschen Rentenversicherung krankenversichert. Frag aber in deinem Fall da noch dezent nach! Alleine deswegen würde ich an deiner Stelle einen Antrag stellen. Mehr wie schief gehen kann der nicht.

www.deutsche-rentenversicherung.de/ Allgemein/ de/ Navigation/ 5_Services/ 01_kontakt_und_beratung/ 02_beratung/ 01_beratung_vor_ort/ 01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

hallo,

warum hast du den antrag noch längst nicht gestellt. hat dich deine krankenkasse dazu nicht aufgefordert. also schnell beantragen, erkundige dich bei deinem rentenversicherungsträger nach einem versichertenältesten in deiner wohngegend. der ist ehrenamtlich und kostet nichts, der hilft dir beim ausfüllen des komplizierten rentenantrages. wenn der sozialmedizinische dienst feststellt, das du nicht mehr verweisbar bist (berufsschutz weil 1959 geboren) bekommst du mindestens die halbe erwerbsminderungsrente, wenn du weniger als 3 stunden arbeiten kannst, die volle rente. auch bei ablehnung das widerspruchsverfahren nutzen. wichtig! du musst die qualifikation berufskraftfahrer nachweisen!

beste grüsse dickie59 20 jahre ehrenamtlich als versichertenvertreter der drv nord tätig gewesen

beste grüsse

dickie

Hallo, ich empfehle dir den Vdk aufzusuchen. Da sitzen kompetente Leute. www.vdk.de Wenn Du mir Deine Mailadresse schickst kann ich dir meinen Leitfaden zur Erwerbsminderungsrente senden. Ich bin VdK Vorsitzender. Gruß, Peter

Danke für die Info mit dem VdK, ich werde mich da gleich morgen kümmern