Mindestbeiträge nachzahlen um 36 Pflichtbeiträge 5 Jahre vor Eintritt voller Erwerbsminderung auf Zeit die entsp. Erwerbsminderungsrente zu bekommen möglich?
Heute wurde mir der Bescheid zugestellt voll erwerbsgemindert zu sein aber keinen Anspruch auf die EW minderungsrente habe da ich in den letzten fünf Jahren keine 36 Pflichtbeiträge einbezahlt habe (von 2005-2014 selbständig) ab 1/2015 bis 31.12.2015 angestellt. Ab 8.12.2015 bis 6.06.2017 krankgemeldet (ausgesteuert) ab 7.06.2017 ALG 1, musste Antrag auf Reha stellen! Ist es möglich die fehlenden Pflichtbeiträge nachzuzahlen um die EW minderungsrente zu erhalten? Die volle Erwerbsminderung wurde von der DRV vom 8.12.2015 bis 31.08.2019 befristet! Werden dann die Beiträge der KK und vom Arbeitsamt nicht angerechnet da die EWM zum Beginn der Krankheit zurück datiert wurde?
Es sind für mich existentielle Fragen, ich wäre sehr dankbar hilfreiche AW zu bekommen!
Danke im voraus Klaus
6 Antworten
Nein. Man kann keine Pflichtbeiträge nachzahlen!
Man kann auch keine Brandversicherung abschließen, wenn das Haus schon brennt.
Du hast in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre Pflichtbeiträge, somit keinen Anspruch auf Rente wg. Erwerbsminderung. Da ist der medizinische Aspekt völlig egal
Die erforderlichen Pflichtbeiträge werden zurückgerechnet ab Eintritt des Leistungsfalles, daher zählen alle Zeiten nach diesem Zeitpunkt nicht mehr mit.
Hallo Luckyklaus,
Sie schreiben unter anderem:
Mindestbeiträge nachzahlen um 36 Pflichtbeiträge 5 Jahre vor Eintritt voller Erwerbsminderung auf Zeit die entsp. Erwerbsminderungsrente zu bekommen möglich?
Antwort:
Um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, müßen zunächst grundsätzlich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden und in der Regel ist es hierbei nicht möglich, diverse Fehlzeiten durch freiwillige Mindestbeiträge abzudecken/zu erfüllen!
Diese Regelung gilt für Alle!
Lassen Sie sich ggf. gründlichst beraten bei Ihrer zuständigen DRV-Rentenanstalt und/oder vom VDK!
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Grundvoraussetzung für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente ist die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen!
Auf Ihrem DRV Rentenkonto müßen mindestens
60 Beitragsmonate (5 Jahre)-
davon in den letzten 5 Jahren
mindestens 36 Beitragsmonate (3 Jahre)
nachgewiesen werden!
Fehlt da auch nur ein Monats - Beitrag,
besteht in der Regel keine Chance auf Erwerbsminderungsrente!
Im nächsten Schritt geht es
um den Nachweis der medizinischen Voraussetzungen!
Wer nach dem 1.1.1961 geboren ist,
hat in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!
Für die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente
muß an Hand der eigenen Krankenakte glasklar
und sehr detailliert nachgewiesen werden,
daß die Leistungsfähigkeit auch für leichte Tätigkeiten
am allgemeinen Arbeitsmarkt
dauerhaft auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag,
abgesunken ist!
(Leichte Tätigkeiten
= zum Beispiel Pförtner, Museumswärter, Nachtportier, usw.)
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Alternative:
Grundsicherung auf Antrag über das zuständige Sozialamt, siehe hierzu unter folgendem Link der DRV:
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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
zahlst 5 - 6 Euro im Monat wirst Mitglied beim www.vdk.de also vdk.
Der größte Sozial und Behindertenverband .
Die werden es der DRV schon zeigen, dass Sie uns nicht für blöd verkaufen kann.
Keine Angst die vertreten dein Recht, musst Dich um nichts kümmern. U.A. hast viele Vorteile. Z.B. Zugang zu kostengünstigeren Versicherungen etc.
schau auf deren homepage
Viel Erfolg.
Wenn jemand die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt kann auch der VdK nichts machen...
Die DRV macht die Gesetze nicht! JEDER Versicherte hat nur einen Rentenanspruch, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wer keine Beiträge gezahlt hat, der hat eben keinen Anspruch. Da hilft auch kein VdK
HAllo,
kurz und knapp.
Das ist nicht möglich.
Beste Grüße
Dickie59
Hier steht, welche Voraussetzungen dafür gelten, m.E. geht das in Deinem Fall nicht.