Form des Vertrages bei Tätigkeit als Springer in einer Reinigungsfirma

4 Antworten

Siehe Antwort von rolosaviv... ergänzen möchte ich, der allgemeinverbindliche Tarifvertrag sieht vor, dass wenn eine Beschäftigte in mehreren Objekten am Tag arbeiten muss, die Fahrten dazwischen als Arbeitszeit zu bewerten ist und auch vergütet werden muss. Dann muss noch dich höchste Stundenzahl ermittelt werden wenn sie bspw nur auf 400€ Basis arbeitet:

400€ ./. 8,82€ = 45,35h im Monat um nicht den Mindestlohn zu unterlaufen, das könnte sonst Ärger geben !!

Die Arbeitszeit (Fahrten) zwischen den Objekten kann zulässigerweise mit einem Routenplaner errechnet werden als wie man mit einem Auto fahren würde - unabhängig davon ob es der ÖPNV oder mit dem Fahrrad ist.

Alternativ wäre dann ein Werkvertrag - nur dazu muss die Kraft dann auch unternehmerisch Handeln... oder die anderen machen Überstunden - aber auch hier gilt, der Weg zwischen zwei Objekten ist Arbeitszeit!

Ein teilzeitarbeitsvertrag /minni job vertrag mit eben dieser regelung - dazu noch befristet - oder hast du so viele aufträge auf lange sicht das sich ein neuer Ma . lohnt . auf jeden fall tust du gut dran auch Krankenversichern ( 400 Euro jobs) kostet auch nicht viel .

Vielen Dank für deine Antwort. Die Auftragslage ist gut und prognostisch könnte das auch ein Anstellungsverhältnis werden. Nur müssen ja dann auch neue Aufträge her - mein Problem ist aber, dass zwei MA längerfristig krankheitsbedingt ausfallen und die vorhandenen Aufträge bedient werden müssen. Aber der Tipp ist schon sehr hilfreich -dachte bisher, dass ich einen Vertrag auf Honorarbasis machen müsste oder eben für freie Mitarbeiter. Will aber schon eine gewisse Sicherheit für den Auftragnehmer haben, aber auch bei Krankheit keine Lohnfortzahlung leisten müssen -das würde eine kleine Firma kaputt machen. z.B. dann 3 Kranke zu bezahlen....

@Angelikajung

dass ich einen Vertrag auf Honorarbasis machen müsste oder eben für freie Mitarbeiter. Will aber schon eine gewisse Sicherheit für den Auftragnehmer haben, aber auch bei Krankheit keine Lohnfortzahlung leisten müssen

das wäre nur mit einem Werkvertrag mit einer unternehmerisch Handelnden Beschäftigten funktionieren...

GfBler sind auch über die zuständige BG unfallversichert.

Für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kannst du bei dieser Betriebsgröße am Ausgleichsverfahren der Bundesknappschaft teilnehmen, so dass diese die Lohnfortzahlung zu einem gewissen Prozentsatz dann übernehmen würde.

Um Urlaub kommst du nicht herum bzw. um die Gewährung dessen.

Du weißt schon, dass du Arbeitseinsätze Tage vorher ankuendigen musst oder für das bereithalten bezahlen müsst. Versicherungen sind abhängig vom Beschäftigungsumfang. Unfallschutz würde ich auf jedenfalls abschließen - man ist für Leute verantwortlich, die fuer einen tätig werden.

genau --das weiß ich und will deshalb auch auf der sicheren Seite für mich und den MA sein. Bloß eine Pauschalkraft ohne Arbeitsleistung, was ja passieren kann, wenn die Festangestellten wieder gesund sind -die kann ich mir derzeitig nicht leisten. Also muss ich eine Lösung suchen, die für beide Seiten verträglich ist.

@Angelikajung

Dann ordne Überstunden für die anderen an.