Was kommt auf mich zu wenn der Gutachter schreibt, ich bin dauerhaft Berufsunfähig, aber nicht mehr Arbeitsunfähig?

2 Antworten

Hallo HalloRossi,

Sie schreiben unter anderem:

Was kommt auf mich zu wenn der Gutachter schreibt, ich bin dauerhaft Berufsunfähig, aber nicht mehr Arbeitsunfähig?

Antwort:

Ihr beschwerlicher Weg wurde von Ihnen nun ja schon wiederholt und in verschiedenen Facetten (mit immer neu eröffneten Fragenkomplexen) hier kund getan!

Sie erhielten auch gute Hinweise, Ratschläge und Tipps!

Daß Sie aber weiterhin ständig neue Fragenkomplexe mit demselben Hintergrund hier eröffnen, verstößt im Grunde genommen gegen die GF-Richtlinien!

Da Sie nach dem 1.1.1961 geboren sind, haben Sie in der DRV keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit, somit fällt diese Alternative grundsätzlich weg!

Dadurch, daß Ihnen seitens verschiedener Sozialversicherungsträger Gutachten und Bewertungen vorliegen, wird die Sache noch unübersichtlicher!

Zudem heißt dies noch lange nicht, daß der Inhalt der Ihnen vorliegenden Gutachten in Stein gemeißelt ist!

Damit zunächst Ihre finanzielle Seite gesichert ist, sollten Sie über einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente nachdenken und in diesem Zusammenhang Ihre eigene Krankenakte auf Vordermann bringen!

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

Natürlich werden heutzutage die meisten Erwerbsminderungsrenten zeitlich befristet bewilligt und wenn sich Ihr Gesundheitszustand/Ihre Leistungsfähigkeit wieder stabilisiert, dann würde die Erwerbsminderungsrente wieder wegfallen!

Bevor es jedoch soweit ist, müßen Sie aktiv werden, sonst läuft Ihnen ggf. die Zeit davon!

Des weiteren müßen Sie einkalkulieren, daß sich so ein Verfahren in die Länge zieht und ggf. vor dem Sozialgericht landet!

Viele Alternativen gibt es leider nicht!

Krankengeld ist auf maximal 78 Wochen befristet, daran schließt das ALG 1, welches ebenfalls zeitlich befristet ist!

Die zeitliche Befristung des ALG 1 läßt sich im Zusammenhang mit einem Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente für die Dauer des Verfahrens ausdehnen, wenn Sie die sogenannte Nahtlosgkeitsregelung in Anspruch nehmen!

http://www.ra-buechner.de/newsarchiv/newsdetail/bsg-zur-nahtlosigkeitsregelung-des-145-sgb-iii-verpflichtung-zur-fortzahlung-von-arbeitsloseng.html

http://www.vdk.de/kv-thueringen-sued/ID57086

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

HalloRossi 
Fragesteller
 20.07.2016, 15:22

Wenn es dich nervt, meine Fragen zu beantworten, dann lass es doch einfach! Das ist ja schon fast zwanghaft bei dir! Das merkt man ja auch schon, wie du schreibst!

Konrad Huber  20.07.2016, 16:17
@HalloRossi

Bitte bachten Sie immer die "Netiquette"

und:

Dubletten

Bitte verzichte darauf, zum selben Thema mehrere sehr ähnliche Fragen zu stellen! 

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siehe hierzu bitte unter folgendem Link:

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Auszug:

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Der gute Ton ist uns auf gutefrage.net besonders wichtig. 

Ein höflicher und respektvoller Umgang ist daher bei allen Beiträgen Voraussetzung. ...................

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Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Erstmal Widerspruch einlegen, ganz wichtig. Dann lass Dich mal vom SoVD od. ähnlichen Verband beraten, die kennen sich mit den Machenschaften aus und helfen Dir.