Friseur schneidet ins Ohr?

5 Antworten

Wenn nicht vorsätzlich ist es keine Straftat, eine Anzeige fällt somit wohl eher flach. Deine Ansprüche sind rein zivilrechtlich. Also ja, du könntest eine Entschädigung fordern, sogar einklagen. Während man beim Schnitt vielleicht noch in etwa nachkorrigieren könnte, sieht das bei der Verletzung anders aus. Ich hätte bei falschem Schnitt + Verletzung gar nichts bezahlt... Es ist schlicht eine mangelhafte Leistung.

Die Friseurin hat ihren Beruf verfehlt, Haare nicht nach Wunsch geschnitten und zudem kann sie nicht mit der Schere umgehen. Ein Schnitt ist mir auch nach zig Friseurbesuchen nicht passiert.

Du solltest dich jedenfalls beim Inhaber beschweren, dir wurde ja der volle Betrag abgeknöpft.

kommt drauf an hast du dich in dem moment bewegt bzw. hast genießt oder der gleichen?
Dann kann man nichts machen

Hättest du einen zeugen das sie das getan hat ?
Hast du mit bankomat gezahlt? Gibt es video aufnahmen ?

Dann hättest du eventuell einen angriffspunkt.

Allerdings gibt es schlimmeres

und fehler können passieren.

Da ich keine absicht/Anstifftung dazu dahinter versteckt wirds wsl auf eine Einstellung des verfahrens hinauslaufen wobei du dann auf den kosten sitzen bleibst für anwalts und gericht.

lg

PS: Wenn du Ihm/Ihr misstraust geh nicht mehr hin

uni1234  11.09.2020, 07:54
wobei du dann auf den kosten sitzen bleibst für anwalts und gericht.

Das ist einfach nur falsch!

M2SSD  11.09.2020, 08:04
@uni1234
Das ist einfach nur falsch!

ist einfach nichts aussagend

Das sollte nicht passieren- kann aber passieren.

Da du nicht schreiend zusammengebrochen bist, kein Notarzt von Nöten war, und du auch nicht auf lange Zeit hin verstümmelt bist, hast du kein Anrecht auf Schmerzensgeld.

Anzeigen kannst du jeden und alle, aber du würdest höchstens für eine lustige Stimmung bei der Polizei sorgen, die sich hinter deinem Rücken königlich amüsieren. Und die Anzeige wird eh eingestellt.

TW1920  11.09.2020, 11:37

Schreiend zusammenbrechen ist nicht die Hürde, dass es Ansprüche gibt. Auch wenn Friseur deutlich zu viel abschneidet von den Haaren bestehen Ansprüche. Ja nach Umfang richtet sich die Höhe. Oder wie in dem Fall könnte man zumindest die Leistung entsprechend verweigern/zurückfordern, denn diese wurde schlussendlich gänzlich mangelhaft ausgeführt und eine Verletzung kann man wohl kaum nachbessern...

dann mußt Du sie schon aufs Schmerzensgeld verklagen und das wird für Dich ein Minusgeschäft