Lohnabtretung Hilfe!

7 Antworten

Das Fahrzeug bleibt solange Eigentum der Bank bis der Kredit abgezahlt ist - so auch der Fahrzeugbrief.

Ansonsten darf der Kreditgeber natürlich nicht einfach eine Ratenzahlungsvereinbahrung einseitig ändern.

Lies bitte genau die Vertragsunterlagen und die AGB der beteiligten Banken und Firmen. Alles, was Du hier wissen willst, sollte da drinne stehen.

Du hättest mit dem Schreiben zu deinen Anwalt gehen sollen, der mit dir die 150 Euro Raten abgemacht hat.Und einen Arbeitgeber bekommt man immer raus, wenn man will. Die haben schon ihre Methoden.

Dann sagte sie, ich solle ab sofort 460,00€ im Monat bezahlen, sonst gebe sie die Lohnabtretung an meinen Arbeitgeber weiter.

Es gibt eine Ratenvereinbarung und die ist nicht kündbar einfach so aus einer Laune heraus. Sollten sie es dennoch machen, direkt eine Strafanzeige wegen Nötigung gegen diesen Laden erstatten. Ob nun abgetreten oder nicht. Das BGB ist auf deiner Seite: Du kannst auch der ominösen "Aktiva XYZ" die gleichen Vorbehalte geltend machen wie der Santander oder den Anwälten.

Dem Inkasso würde ich folgendes Einschreiben schicken: "Wertes Inkasso. Es gibt eine Ratenvereinbarung und diese ist rechtlich bindend für Sie. Wenn Sie sich darüber hinweg setzen und die Lohnabtretung als Druckmittel missbrauchen wollen, werde ich zum einen Strafanzeige gegen Sie erstatten wegen Nötigung und zum anderen werde ich auf Ihre Kosten einen Anwalt hinzuziehen und zivilrechtlich gegen Sie vorgehen. Ich denke, sie verstehen mich. Ich kann die geforderten 460€ nicht zahlen. Sollten sie das fordern, werde ich überlegen auch angesichts meiner vielen weiteren Schulden, Privatinsolvenz anzumelden. Dann gehen Sie mit einem Bruchteil der Summe aus der Nummer heraus und ich bin am Ende schuldenfrei. Überlegen Sie sich das also gut, zumal Sie hier ihre Lizenz aufs Spiel setzen."

MaxHang4 
Fragesteller
 24.11.2014, 11:11

Sollte ich mich denn mal bei der Kanzlei melden, mit der ich die Vereinbarung getroffen hatte? Ich verstehe trotzdem nicht, wie es sein kein kann, dass der Vertrag damals gekündigt wurde und an eine Kanzlei übergeben wurde, und jetzt die Forderung nochmal verkauft wird? Müsste nicht die Kanzlei an Aktiv Kapital verkauft haben? Dachte eigentlich, Santander hat damit nichts mehr zu tun? Sollte ich Aktiv Kapital die Vereinbarung über 150€ senden?

mepeisen  24.11.2014, 12:46
@MaxHang4

Sollte ich mich denn mal bei der Kanzlei melden, mit der ich die Vereinbarung getroffen hatte?

Ne, angeblich ist die ja aus dem Spiel.

Ich verstehe trotzdem nicht, wie es sein kein kann, dass der Vertrag damals gekündigt wurde und an eine Kanzlei übergeben wurde

Vermutlich hat die Kanzlei nur im Auftrag der Bank eingetrieben. Dann ist und bleibt die Bank zunächst Inhaber der Forderung. Kommt drauf an, was exakt die Kanzlei nun in den Briefen geschrieben hat. Hat sie das Wort "Abtretung" verwendet?

Sollte ich Aktiv Kapital die Vereinbarung über 150€ senden?

Kann man zusammen mit dem Brief mal machen (aber nur eine Kopie schicken, du brauchst das später noch, wenn es weiter eskaliert). Aber normalerweise weiß das Inkasso sehr genau, was es da tut. Die probieren es halt, denn verdienen tun die nur etwas, wenn es nun eskaliert und zu Zwangsvollstreckungen/ Pfändungen kommt. Daher weht der Wind...

Sprich: Die wollen das vorsätzlich eskalieren, um Gebühren draufzuschlagen.

Bleibe vorläufig stur und bezahle fleißig und ohne Pause die 150€ weiter ab. Schicke den Brief und warte ab, ob deren Drohung nur heiße Luft war.

Sollten sie doch zur Lohnabtretung greifen und dein Arbeitgeber ankündigen, das Geld einbehalten zu müssen, führt dich dein Weg sofort zu einem Anwalt vor Ort.

MaxHang4 
Fragesteller
 24.11.2014, 15:38
@mepeisen

Eine andere Frage: da ich verheiratet bin, bin ich doch meiner Ehefrau unterhaltspflichtig, oder nicht? Beim meinem Nettolohn von 1.700€ würde das nämlich bedeuten, Aktiv Kapital kann lt. Tabelle 130,00€ von meinem Lohn pfänden...? Seh ich das richtig?

mepeisen  24.11.2014, 16:28
@MaxHang4
da ich verheiratet bin, bin ich doch meiner Ehefrau unterhaltspflichtig, oder nicht?

Zunächst einmal Ja.

Seh ich das richtig?

Kann ich nicht auf Anhieb sagen, habe die Tabelle zur Zeit nicht zur Hand. Kommt aber überschlagsweise hin, ja.

Dann sagte sie, ich solle ab sofort 460,00€ im Monat bezahlen,

Sie kann sagen was sie will, unwichtig. Halte dich an deinen Vertrag und fertig. Einseitige Vertragsänderungen auf mündlicher Basis haben keinen Bestand. Sie können der Vertrag evtl. kündigen und dir einen Neuen aufdrücken, leider kennt niemand den genauen Inhalt.

Kein Inkasso-Unternehmen kann willkürlich einen Betrag von z. B. 460 Euro festlegen. Sicherlich können sie versuchen, diesen Betrag zu erhalten, aber Dein Arbeitgeber ist verpflchtet nur den Betrag über dem Mindesteinkommen abzuführen. Das Mindesteinkommen ist abhängig von Deiner Familiensituation und ob Du für weitere Personen, wie Ehefrau und Kinder, unterhaltsverpflichtet bist. Ich empfehle den sofortigen Besuch einer Schuldnerberatung.

mepeisen  24.11.2014, 12:48

Mindesteinkommen

@TE: Ersetze "Mindesteinkommen" durch "Pfändungsfreigrenze", dann führt dich Google zur korrekten Tabelle. ;-)