Lohn einbehalten wegen nicht abgegebenem Berichtsheft!

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Er darf Dir den Lohn nicht vorenthalten - er muß Dir zudem Zeit einräumen, daß Berichtsheft während der Arbeitszeit zu führen.

Lohn einbehalten, das darf der Ausbilder nicht. Was gerechtfertigt ist, ist eine Abmahnung. Sollte in einem bestimmten Zeitraum, zum Beispiel zwei Monate wieder kein vollständig geführtes Berichtsheft vorliegen, kann eine 2. Abmahnung erfolgen. Daraus resultiert dann die Kündigung.

Das Berichtsheft muss täglich geführt werden innerhalb der Arbeitszeit. Es kann auch wöchentlich geführt werden, nach den täglichen Aufzeichnungen.

Hier sind noch nützliche Hinweise:

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/pflichten-des-azubis.html

Nein darf er nicht!

Sei auf der anderen Seite froh einen Chef zu haben der Dir in den Allerwertesten tritt. Ohne ein ordnungsgemäß ausgefülltes Berichtsheft bist Du nicht zu Zwischenprüfungen zugelassen und auch nicht zur Hauptprüfung. Da Dein Chef bzw. der Ausbilder dieses Heft auch nicht ohne wichtigen Grund nachträglich unterschreiben müssen solltest Du Dich dringenst bemühen dieses Berichtsheft ordnungsgemäß zu führen. Anderen falles hast Du dann zu den Prüfungen die Popo-Karte!

Nein, also beim besten Willen nicht, der Lohn ist ja für deine geleistete Arbeit. Er kann dir einen Tadel aussprechen, aber das wars auch schon.