kein Gehalt vom Chef, wegen Berichtsheft? Erlaubt?

8 Antworten

Rein rechtlich darf er das wohl nicht so einfach - allerdings ist hier die Frage, ob nicht Dein Freund einfach mal das Berichtsheft ordentlich führen und somit diesem ganzen Heckmeck aus dem Weg gehen sollte!

Schließlich ist es nicht immer geschickt immer auf seine Rechte zu pochen - zumal in solchen Fällen, in denen man selber nicht so ganz korrekt gehandelt hat, oder?! ;-)

Das Berichtsheft gehört mit zur Ausbildung, was Deinem Freund durchaus bekannt sein dürfte, richtig?! Es nicht zu führen, könnte als Arbeitsverweigerung gedeutet werden. Keine Arbeit - kein Geld. Mein früherer Chef hat immer gesagt, man könne die Leute am besten durch ihren Geldbeutel erziehen. Ich fand das ja lange Zeit unmöglich, aber inzwischen muss ich zugeben, dass es stimmt.

Das ist so nicht richtig. Das Berichtsheft dient lediglich als Beleg dafür, dass alle erforderlichen Inhalte des Ausbildungsberufes erlernt wurden. Es dient entsprechend bei Einwendungen zu Prüfungsfragen als Beweis.

@Bernd2012

Dann lies dir das mit den Pflichten eines Azubis noch mal genau durch, es ist Pflicht dies ordnungsgemäß zu führen und auch bei deim Chef zu einem Zeitpunkt vorzulegen den der Chef bestimmen kann...Und wenn da irgendwas fehlt kann man Pech haben das man nicht zur Prüfung zugelassen wird...

@julchen1984

@ Bernd: Das mag ja so nicht richtig (im Sinne von rechtens) sein. Aber die Idee ist ganz gut. ;-) Und wird sicher funktionieren. Außerdem kennen die sich auch privat - das ist womöglich auch noch mit den Eltern so abgesprochen.

@julchen1984

Es muss Lückenlos geführt und vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben werden, ansonsten keine Abschlussprüfung. Dennoch berechtigt die Nichtführung nicht zur Kürzung oder Einbehaltung der Ausbildungsvergütung. Denn der Anspruch auf Ausbildungsvergütung ergibt sich aus dem Ausbildungsvertrag, der wiederum im Arbeitsrecht geregelt ist. Da steht nichts vom Berichtsheft. Druckmittel sind in solchen Fällen natürlich angebracht, aber nicht in Geldwert.

@Bernd2012

Laut den Pflichten eines Azubis gehört das Führen des Heftes dazu und im BBiG steht das man den Anweisungen folge leisten muss (was hier als Anweisung der Fall ist) und wenn das nicht passiert können die Konsequenzen mehr sein als nur das Geld einbeahlten bis es vorgelegt wird...

@butz1510

nein ist es nicht ;) die sind davon auch nicht so begeistert, können aber den Chef verstehen, ich finde es selber nicht gut, das er das berichtshelft nicht abgibt, aber kein Geld zu geben, hm ich weiß nicht,

@butz1510

@butz1510: Na klar, der Junge soll mal auch zusehen, dass er das Heft regelmäßig führt. Ich finde das mit der Kohle nur zu unfäir. Ne Kürzung als Druckmittel hätte bestimmt die gleich Wirkung gehabt.

bei einem Azubi gibt es keine Arbeitspflicht, ein Azubi hat nur eine Lernpflicht.

Von daher scheidet der Vergleich kein Berichtsheft = Arbeitsverweigerung schlichtweg aus.

@fs112

Es gitb keine Arbeitspflicht? Haha dann müssten alle ja nur zur Schule gehen und keine Praxis haben....

@julchen1984

wieso das denn, man lernt doch auch im Betrieb.

Da kann ich nur zustimmen. Lernpflicht hin oder her - seine Pflichten im Betrieb sollte er auch erfüllen. Der Chef darf es vielleicht nicht - aber grundsätzlich richtig finde ich es schon (:

@Aredhel

Und der Ausbilder muss sich dann die Schlamperei gefallen lassen? Verrückte Welt.

Das darf er natürlich nicht. Auch das Nichtführen eines Berichtsheftes berechtigt nicht zur Einstellung oder Kürzung der Ausbildungsvergütung.

Das macht der sicherlich nur weil die Eltern befreundet sind.

Da soll er am Montag mal klare Worte bringen.

das berechtigt sogar noch zu mehr als das mit dem Geld

@julchen1984

Wer hat Dir das denn erzählt?

@Bernd2012

Das steht im im BBiG §13 das man den Anweisungen folgen soll. Und es ist scheinbar eine Anweisung vom Chef diese zu einem bestimmten Termin vorzulegen. Wenn das nicht eingehalten wird dann gilt das als Arbeitsverweigerung und die Folgen davon sind bekannt.

hier wurde nicht von kürzung oder einstellung des lohnes geredet. er behält es nur solange ein, bis die berichte vorliegen.

@em1990

...und das darf er halt nicht. Aber ist ja auch egal, der Junge wird am Montag bestimmt alles fertig haben.

Das darf er natürlich nicht.

korrekt.

natürlich darf er das! dein freund muss doch erstmal beweisen, dass er gearbeitet hat...

aber er arbeitet doch jeden Tag mit seinem Chef zusammen, also weiß der doch, dass er gearbeitet hat. Der Betrieb is sehr klein, nur 3 Leute

@Coriii

wie butz1510 schon geschrieben hat, das berichtsheft gehört zur arbeit dazu... und es ist vollkommen in ordnung, dass er das geld einbehält, bis dein freund die arbeit erbracht hat...