Darf der Arbeitgeber den kompletten Lohn einbehalten?

4 Antworten

In der Formulierung halte ich die Klausel für rechtswidrig. Sie ist überraschend und benachteiligt dich unangemessen.

Auf der anderen Seite, darf dein Arbeitgeber dich nicht als Student in der Sozialversicherung abrechnen, wenn die Imma-Bescheinigung nicht vorliegt.

Dann wärst du als Arbeitnehmer zu führen und es wären neben den Rentenversicherungsbeiträgen auch solche zur KV, PV und ALV von deinem Lohn einzubehalten.

Das sehe ich auch so, zumal da noch drin steht, dass bei Nachreichung der Immatrikulationsbescheinigung der einbehaltene Lohn erst mit der nächsten Lohnabrechnung ausgezahlt wird ! 

Dein Arbeitgeber DARF dir ohne die Sicherheit, dass du Student bist, m.W. deinen Lohn gar nicht auszahlen, da er, wenn du nicht immatrikuliert bist, ja andere Sozialabgaben abführen müsste.

Wenn die erste Imma-Bescheinigung möglicherweise verloren gegangen ist, gib doch noch mal eine im Personalbüro ab, anstatt dich da jetzt ewig drum zu streiten.

Dein Arbeitgeber DARF dir ohne die Sicherheit, dass du Student bist, m.W. deinen Lohn gar nicht auszahlen, da er, wenn du nicht immatrikuliert bist, ja andere Sozialabgaben abführen müsste.

...dann wäre es doch wohl eher so, dass der AG den AN gar nicht beschäftigen dürfte, bevor diese Bescheinigung vorliegt. Und wenn der AG die möglicherweise fälligen Sozialabgaben unter dem Vorbehalt, diese Bescheinigung umgehend nachgereicht zu bekommen einbehält, wäre das m.E. eher in Ordnung. 

Nein, darf er nicht! Auch die "Klausel" halte ich für rechtswidrig.....

Gib ihm halt noch eine und lasse Dir den Empfang quittieren.