Darf die Ausbildungsvergütung einbehalten werden?
Unser Sohn ist im 3.Lehrjahr. Zum wiederholten Mal hat der Chef den Lohn nicht überwiesen, weil die Azubis ihre Berichte nicht pünktlich abgegeben haben. Dass die Jungs finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können, wenn das Geld nicht überwiesen wird, interessiert ihn nicht. Im Gegenteil, er sagt es sei ihm "Sch... egal". Geht das einfach so, oder kann man dagegen was tun?
8 Antworten
bring deinem sohn erstmal bei seine pflicht zu tun als ihn auch noch zu unterstützen wenn er seine arbeit nicht richtig macht, er hat doch selber schuld.....das ist eben konsequenz
oh ja das bin ich, und auch bei meinen kindern
Leider ist das nicht zulässig, aber ich kann Chef nur zu gut verstehen. Schade dass andere die gerne Ihre Arbeit tun wollten, wegen solchen Pfeiffen keine Lehrestelle bekommen haben weil die Plätze dadurch blockiert sind.
Er leistet gute Arbeit und macht Überstunden ohne Vergütung, ist immer pünktlich und tut was ihm gesagt wird. Ich finde es schon heftig da von Pfeifen zu reden die ihre Arbeit nicht tun wollen.
In Deiner Fragestellung hast was völlig anders geschrieben - aber eigentlich ist es ja schön wenn die Mütter noch an ihre Söhne glauben - da kann die Wahrheit manchmal ganz schön grausam sein.
Wenn du die Frage richtig gelesen hättest wüsstest du,es geht darum dass lediglich die schriftlichen Berichte nicht immer "pünktlich" waren. Mal will er sie wöchentlich sehen, mal monatlich.Seiner Arbeit kommt er sehr gewissenhaft nach. Also ich weiss ja nicht ob du selber Kinder hast, falls ja wünsche ich ihnen das sie auf dich zählen können wenn sie Probleme haben!!
Sofort einen Rechtsanwalt hinzuziehen. ER hat eine Bringeschuld !!! Und eine Fürsorgepflicht!!! Unmöglich. Geh zur Handels oder Handwerkskammer und erzähle denen das Verhalten: Viel Erfolg!!!
hat seine firma einen tarifvertrag ? wenn ja, dann ist dort festgeschrieben, wann gezahlt werden muss, ich betone MUSS
Dort steht aber auh was ein Arbeitnehmer oder Lehrling leisten muss, ich betone MUSS - und dieser Part der "Abmachung" kommt zuerst.
In einem Tarifvertrag steht wieviel Geld für wieviel geleistete Stunden gezahlt werden MUSS ,ich betone MUSS nicht wieviele Berichte abgegeben werden müssen...und diese geforderte Zeit war er ja anwesend also hat er seinen Teil der Abmachung erfüllt!!!
im tarifvertrag steht festgeschrieben, wann gezahlt werden MUSS, wenn die leistungen vom mitarbeiter nicht kommen, kann an das über abmahnungen regeln
Hat er nicht einen Ausbildungsvertrag in dem das verankert ist.?Ansonsten mal mit dem Betriebsrat oder der nächst höheren Person reden!
Hoffentlich bist Du bei Deinen Fehlern auch so konsequent!