lkw fahren im nahverkehr ..spesen?

4 Antworten

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Spesen bekommst Du, wenn es im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass Du welche bekommst.

Im Nahverkehr stehen Dir die gleichen Spesensätze zu wie im Fernverkehr oder Arbeitnehmern aus anderen Branchen bei Dienstreisen. Diese Spesensätze sind gesetzlich geregelt.

Früher war mal beim Fahrpersonal, der LKW der feste Betriebssitz, heute ist es der Firmensitz. Dies wirkt sich auf die Abwesenheitsberchnung aus.

Die Abwesenheit zählt ab dem Entfernen von der festen Arbeitsstelle, also ab Abfahrt vom Betriebssitz zählt die Spesenuhr.

Da gibt es aber auch wieder Unterschiede, z.B. ich habe meinen LKW bei mir vor der Haustüre und nicht am Firmensitz, bei mir zählt die Abwesenheit ab Verlassen der Haustür solange bis ich wieder zur Haustür reingehe.

Hätte ich jetzt meinen LKW am Betriebshof, würde das Verlassen meiner Haustüre, die Fahrt zum Betriebshof und die Verweildauer am Betriebshof nicht zur Abwesenheit zählen.

Kommst Du mehrmals am Tag auf den Betriebshof, und bist länger als eine halbe Stunde am Betriebshof, würde die Spesenuhr unterbrochen werden. Diese Zeiten die Du am Betriebshof verbringst, müsstest Du bei Deiner Spesenberechnung abziehen, da es ja keine Abwesenheitsdauer ist.

Spesen sind steuerfrei. Außer wenn der Arbeitgeber mehr als die gesetzliche Abwesenheitsentschädigung zahlt, müsstest Du das "mehr" versteuern.

Zahlt ein Betrieb keine oder nicht die vollen gesetzlichen Spesensätze, kannst Du diese Spesensätze, oder die Differenz der gezahlten zu den gesetzlich vorgegebenen steuerlich geltend machen. Du kannst sie bei der Einkommenssteuererklärung auf das Brutto anrechnen lassen und zahlst weniger Steuern.

Ob Spesen pfändbar sind weiß ich nicht.

Am Besten ist es, Du fragst Deinen Arbeitgeber ob er denn Spesen bezahlt. Dieser kann dir dann eine genaue Anbtwort geben ob und wieviel er bezahlt.

Bezahlt Dein Arbeitgeber keine Spesen und willst Du diese steuerlich geltend machen, musst Du dafür jedoch akribisch genau buchführen. Das Finanzamt verlangt eine äußerst genaue Aufstellung darüber.

mikewolf  31.03.2012, 23:26
@RainerB76

Rainer ich habe mir zu meiner Zeit selber eine Tages / Wochentabelle erstellt. Sonntag 22 Uhr Abfahrt Hohenberg - Montag Mittag Zwischenstation Ablader F.a.M. Auflader Kassel, und Ende Montag 22 Uhr Hamburg. / 22 Uhr Hamburg - 14 Uhr Bremen, usw. Samstag Ende 14 Uhr Hohenberg. Tricksen mit Tacho ging dann noch. Bei Abgabe Finanzamt zusammen mit meinen Tachoscheiben Kopien war das ein Stapel den sie gar nicht wollten, denn meine Liste reichte. Und wenn der Arbeitgeber passt, drückt er auch seinen Stempel drauf, wenn man unter der Woche Zuhause war. Stempel von der Fa reicht normal locker aus.

@ Rainer entweder liege ich falsch oder ich verstehe dich falsch. Spesen gelten ab den Wohnort. Liegt der Arbeitgeber einige Km weg, und man kommt dort öfters auf den Platz, gilt weiter der Spesensatz, so jedenfalls mein Gedanke.

RainerB76  31.03.2012, 23:49
@mikewolf

Mein Arbeitgeber bezahlt nur den Deutschlandsatz. Also die 24€ für die 24Stunden Abwesenheit. Die restlichen 12 Euro auf den Österreich- oder Italiensatz muß ich bei der Steuer angeben. Hab bisher immer nur eine Aufstellung angegeben mit Datum, Land, Ort, und Abwesenheitszeit. Hab noch nie die Bestätigung vom Arbeitgeber gebraucht oder irgendwelche Scheiben oder Ausdrucke. Jedoch hört man oft, daß es genauestens geführt werden muß und vor allem gewissenhaft geführt werden muß. Das mit dem Wohnort war mal, außer bei meinem Beispiel, ich hab den LKW zuhause. Spesensatz gilt ab der Abwesenheit vom Arbeitsplatz, also ab Betriebshof. LKW steht bei mir vor der Haustüre, also bin ich ja abwesend vom Firmensitz. Steht der LKW am Firmensitz, zählen die Spesen erst wenn ich den Firmensitz verlasse, da ich dann erst Abwesenheit habe. Jedoch kann ich dann Pendlerpauschale zum Arbeitsplatz angeben.

Gutes Beispiel ein Handwerker: Fährt ein Handwerker sofort zur Baustelle, hat er sofort Abwesenheit, ab der Haustüre daheim. Fährt der Handwerker erst zur Firma um Material oder Werkzeug aufzunehmen, gilt die Abwesenheit erst ab Abfahrt vom Firmengelände.

rainier27 
Fragesteller
 05.04.2012, 22:35
@RainerB76

Das mit den spesen wurde beantwortet , aber weis niemand ob diese pfändbar sind ? Ich gehe mal von der logik aus : wenn ich die ganze woche unterwegs bin , dann muss ich mich selbst verpflegen mit essen usw. wenn man sein eigenes geld da anbrechen muss , dann wäre das kein gutes geschäfft . Also müssten die spesen für essen und trinken dabei sein , und diese kann man nicht pfänden. So denke ich es mir , hat also nichts mit fakten zu tun .

Mausi2548  01.04.2012, 05:09

@ RainerB76: Wieder mal ne perfekte Antwort. Aber das ist man von Dir ja gewöhnt.

:-)

DH!

Spesen sind pfändbar, und halte dich fest, es kann sogar deine Auszahlung bei deiner Einkommensteuer gepfändet werden, denn das sind auch wieder Einnahmen.

Arbeitgeber müssen keine Spesen zahlen, so hart das auch klingt, doch wenn er sie zahlt, muß er sie auch in Zukunft zahlen. Er kann laut Arbeitsvertrag auch nur einen Bruchteil steuerfrei dir ausbezahlen, und den rest mußt du dann am Jahresende auszahlen lassen. Also Spesenzahlung ist vom Arbeitgeber keine Pflichtzahlung...leider. Nun das Problem bei der Steuererklärung für das letzte Jahr. Bitte nur als Beispiel sehen, denn es ist nur ganz grob beschrieben. Angenommen dir würden pro Monat 500.-€ Spesen zustehen, somit 6000.-€ im Jahr. Dein Arbeitgeber zahlte sie nicht , und du willst sie von der Steuer wiederbekommen, jedoch hast du wegen deiner Steuerklasse weniger Steuern abgetreten. Somit kannst du nur soviel Spesen vom Finanzamt ausbezahlt bekommen wie der Steuersatz ist. Genau erklären kann ich dir das ganze aber auch nicht, mir ist dies schon 3 mal passiert.

Nun zu deiner Hauptfrage. Selbst ein Paketdienstfahrer stehen Spesen zu, wie auch die Eismann oder Profrostfahrer, nur sind sie zu dumm es zu verstehen. Ich war selber mal Paketdienstfahrer, und alle anderen Fahrer lachten als ich sie fragte ob sie Spesen von der Steuer bekommen und angeben. Tschuldige aber viele Fahrer schenken Kohle her, ohne es zu wissen.

Gruß Wolf

spesen nur wenn du über 12std. täglich aus dem haus bist und die werden auch noch versteuert l.g.fr

rainier27 
Fragesteller
 23.03.2012, 17:04

ahh , ok ...danke

RainerB76  31.03.2012, 22:51

kurz und bündig und noch dazu falsch.

mikewolf  31.03.2012, 22:54
@RainerB76

Häää was denn das für eine Antwort ?

Ich bekomme ab der 8 Stunde Spesen ob ich unterwegs bin oder in der Firma ist völlig egal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung