Künstlerquittung und Rechtsübertragung?
Hallo,
kann mir jemand auf meine Frage beantworten...?
Also...ich habe ein Vertrag von Label bekommen und ich habe ein bisschen Angst dass wenn ich das alles unterschreibe, verliere ich komplett meine Rechte zu meinem Lied. 2 Sachen interresieren mich :
1.,, Ist eine Begleitaufnahme getrennt vor einer Solisten-Aufnahme erfolgt, so steht es der Produktionsfirma frei, den Solistenpart in mehreren Fassungen, Sprachen auzunehem und zwar sowohl instrumental als auch vokal,,
Bedeutet das dass jeder kann einfach dazu mit eigene Stimme singen ? Und die Firma kann es mit diese andere Stimme veröffentlichen ?
2,, Der Künstler überträgt exclusive weltweit und ohne zeitliche sowie inhaltliche Einschränkung seine sämtlichen Urheber-Leistungschutz- und sonstigen Rechte, die durch seine Mitwirkung an den Aufnahmen entstanden sind sowie seine Ansprüche an den aufgenommenen Darbietungen. Das Recht erstreckt sich auf alle derzeitigen Verwertungen wie z. B öffentliche Auffürungen, Hörfunk, Audiovision, Tonfilm,, und so....
Es geht darum ob es sich überhaupt lohnt s ein Künstlerquittung zu unterschreiben.Ich bekomme keine Vergütung dafür. Die Firma hat nur versprochen die Liedern zu veröffentlichen und dabei mein Künstlername zu schreiben.
Für Eure Antwort bedanke ich mich im Voraus !
1 Antwort
Dies ist keine Quittung, sondern ein Vertrag - genauer gesagt ein Nutzungs-Vertrag
a) für ein Werk nach http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html
b) oder für eine ausübende künstlerische Leistung nach http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG001801377
Zu 1.: Es geht um deinen Gesang bzw. um dein Solo-Instrumentenspiel. Wenn du deinen Gesang oder dein Solo-Instrumentenspiel gleichzeitig mit der Musik von anderen Instrumenten, also mit einer Band, aufzeichnest = aufnimmst = recordest, dann darf die Musikfirma (= "das Label") diese Aufnahme (vermutlich, dein Text ist unvollständig) nur mit deinem Gesang und der Band zusammen verwerten = verbreiten = öffentlich aufführen usw.
Wenn der Instrumenten-Teil aber alleine aufgenommen wurde, also ohne deine Gesangsstimme oder ohne dein Solo-Instrumentenspiel bzw. getrennt davon, dann darf die Firma dieses Stück auch mit einer anderen Solo-Darbietung (Gesang von einem anderen Sänger oder Instrument gespielt von einem anderen Instrumentalisten) aufnehmen, also ohne dich - und der Sänger darf das Lied dann auch in einer anderen Sprache singen.
Zu 2.: Es steht dir frei, welche Nutzungsrechte du der Firma einräumst = übelässt = zusicherst = gibst. Siehe dazu http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
Aber wenn du bestimmst, dass dein Werk nur an Weihnachten und nur in Bayern aufgeführt werden darf, dann hat die Firma vielleicht keine Lust mehr ;-).
Falls du auf ein Honorar verzichtet hast, dann ist das nicht bindend. Du kannst jederzeit - auch nachträglich - eine UrhG § 32 Angemessene Vergütung verlangen: Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html
in Verbindung mit http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__79.html
Aber du kannst nicht nachträglich verlangen, dass dein Werk etwa Weihnachten nicht aufgeführt werden darf, oder nicht in Nord-Korea :-).
Solche Nutzungsrechts-Einschränkungen musst du schon vorher vereinbaren - eben in dem Vertrag, der dir hier von der Firma vorgelegt worden war! Ausnahme: Eine solche Einschränkung ergibt sich automatisch aus Absatz 5 UrhG § 31:
"(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt." http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
Gruß aus Berlin, Gerd