Lichtschalter defekt

11 Antworten

Da Deine Beschreibung relativ ungenau ist (z. B. Flur innen oder aussen), aber keine technische Ahnung hast, nützen Dir so manche "hilfreichen" Tipps mit technischen Details oder Anleitungen gar nichts.

Meldung an Vermieter oder Hausverwaltung. Die müssen jemand schicken, der das repariert. Dann sind die entscheidenden Fragen:

  1. Innerhalb der Wohnung oder außerhalb (Wenn außerhalb, dann Vermietersache)

  2. Schalter kaputt oder Elektronik (Relais o. ä.) in der elektrischen Anlage, z. B. im Sicherungskasten:

Ist der Schalter kaputt und befindet sich innerhalb der Wohnung, wird die Kleinreparaturklauses greifen, da der Schalter laufend von Dir bedient wird und Reparaturen an solchen Teile innerhalb der im Mietvertrag genannten Grenze sind dann vom Mieter zu bezahlen.

Liegt es an anderen Teilen der elektrischen Installation, die nicht in direktem Zugriff durch Dich ist, muss der Vermieter dafür aufkommen.

Handelt es sich um einen Lichtschalter in der Wohnung oder im Hausflur?

Ist ersteres der Fall, solltest Du schauen, ob in deinem Mietvertrag eine (wirksame) Kleinstreparaturklausel vereinbart ist.

Der Vermieter kann hier einen Handwerker beauftragen, es kann allerdings sein, dass er die Rechnung aufgrund der Kleinstreparaturklausel an dich weiterbelastet.

wenn der lichtschalter in deiner wohnung ist und nur einfach etwas an der blende abgebrochen ist musst du es selber machen (gibt da ne regelung alles unter 75 euro) ist es etwas an der elektrik dann sollte es sache es vermieters sein

von den kosten her wirst du es selbst bezahlen müssen, so ein lichtschalter kostet um die 2 euro. wenn du aber gar nicht weisst wie der eingesetzt wird sollte das jemand tun der das kann. .frag doch mal im bekanntenkreis.

So eine unqualifizierte Anwort. !!!!

@calimera90

lach, jeder der das kann hat doch schon seine lichtschalter, steckdosen usw gewechselt. holst du einen elektriker um deine lampen anzubringen?

@Samila

Der Mieter muss die Finger von der Elektroinstallation lassen, auch wenn es sich "nur" um einen Schalter handelt. Rein rechtlich darf er da gar nicht dran rumfummeln, sondern nur ein Elektriker. Und dafür ist der Vermieter zuständig, keinesfalls der Mieter.

Hallo DildolHorn,wenn sich der Schalter außerhalb ,sich also im gemeinsamen Treppenhaus befindet, ist es Sache des Vermieters dies in Ordnung zu bringen .Ist es jedoch im Innenbereich Deiner Wohneinheit ,dann mußt Du dafür sorgen ,bis zu einer Höhe der im Mietvertrag angegebenen Kleinreparaturen .In der Regel bis 100,-Euro .Aber bevor Du mit Spannung selbst hantierst mach die Sicherung raus für diese Stromquelle . Lass einen Fachmann ran .Strom sieht man nicht ,man spürt ihn .Muß aber nicht sein . N.G.