Mietminderung kaputter Lichtschalter

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Also, gegenseitiges Angiften bringt nicht weiter! Fakt ist, dass erst ein erheblicher Mangel zu Mietminderung berechtigt. Dieser liegt hier, was die Schalter betrifft, aber nicht vor. Deshalb hättest du nur unnötigen Ärger und Kosten, wenn du es tätest. Solltest du eine wirksame Kleinreparaturklausel im MV stehen haben, dann müsstest du den Handwerker bezahlen. Auf jeden Fall wäre es für dich vorteilhafter, du könntest einen Fachkundigen aus deiner Verwandtschaft oder Bekanntschaft beauftragen. Dazu bist du berechtigt. Der macht's evtl. für einen10er oder weniger. Wenn ich da wär, täte ich es umsonst, obwohl ich kein Elektriker bin. Was aber das Relais für die Badbeleuchtung betrifft, da muss der Elektriker vom Vermieter ran, das musst du nicht bezahlen. Hier rate ich dir zu einem Trick als Nothilfe: Oft hängt das Relais nur, deshalb auf dieses Klopfen, schon funktioniert es (hab ich schon oft so gemacht). Das entsprechende Relais müsste beschriftet sein. Ansonsten klopfst du mal bei allen. Das ist natürlich keine Dauerlösung, es muss ausgetauscht werden. Dass dich das alles nervt, ist verständlich. Bleib also ruhig und rufe täglich an, bis die Reparatur erledigt ist (zumindest das Relais gewechselt wurde).

DH so eine ANtwort wollte ich haben nicht mehr oder weniger

Vielen Dank

Bevor Du eine Mietminderung geltend machen kannst, mußt du schriftlich die Mängel Deinem Vermieter mitteilen und ihm weiter eine angemessene Frist für die Behebung der Mängel setzen. Erst wenn diese Frist verstreicht, hast du die Möglichkeit eine Mietminderung durchzuführen.

Allerdings können Vermieter manche Pflichten auf den Mieter abwälzen. Eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag ist wirksam, wenn sie für Einrichtungsgegenstände vereinbart wird, die dem Zugriff des Mieters unterliegen. Beispiele: Lichtschalter, Türen, Wasserhähne. Die Höhe der Kosten muss gedeckelt sein, entweder durch Nennung eines prozentualen Anteils von der Monatsmiete oder durch einen fixen Betrag (Beispiel: 75 Euro pro Reparatur).

Wenn Du diese Klausel im Mietvertrag hast, sieht es mit der Mietminderung wahrscheinlich schlecht aus!

Du hast das Recht, den Vermieter zu informieren und um Abhilfe zu bitten. Und Du hast das Recht, die von Dir bestellten Handwerker auch selber zu bezahlen.

also erstmal habe ich meinen Vermieter informiert und um Abhilfe gebeten, es ist nichts passiert und zweitens kann es nicht sein das ich das selbst zahlen muss wenn der Schaden nicht durch mich entstanden ist, mir aber ein finanzieller Schaden entsteht...

@Alex1287

Grundsätzlich bezahlt derjenige den Handwerker, der ihn beauftragt. Und "nur" weil Dein Vermieter sich nicht rührt, kannst Du nicht automatisch sein Geld ausgeben.

Deutsche Rechtsprechung ist nicht immer mit vermeintlicher Logik vereinbar.

@Alex1287

Wieso ensteht Dir bei einem defekten Lichtsachalter ein finanzieller Schaden?

@Volker13

weil das licht nicht mehr ausgeht und somit Strom kostet.... da ich aber intelligenterweise die Birne rausgedreht hab is das wahrscheinlich nich der Fall.... es is aber kaum zumutbar in einem Raum ohne Fenster im dunkeln Schei**** zu gehn nur weil ich ewig betteln muss das das mal einer repariert oder??

@Alex1287

oha..intelligenterweise die Birne rausgedreht..hört hört!!

@amdros

"oha..intelligenterweise die Birne rausgedreht..hört hört!!" Und sich dabei noch die Finger an der heißen Birne verbrannt;-)

@anitari

ja..da kann einem der Kamm anschwillen

Keinesfalls ist dieser Zustand ein Fall für den Notdienst. Wer das denkt, hat den Sinn eines Notdienstes nicht verstanden. Hier ist Selbsthilfe angesagt. Natürlich sollte am nächsten Werktag der Elektriker den Fehler beheben. Zur Minderung, Mängelanzeige ist Voraussetzung für eine Minderung. Wurde wirksam eine Kleinreparaturklausel im Vertrag verankert, wird der Mieter die Kosten tragen müssen oder selber den Schaden beheben (Fachwissen vorausgesetzt). Die Minderung kann nur bis zur Behebung des Mangels aufrecht erhalten werden. In Ihrem Fall wäre es also kaum der Rede wert. Ob man deshalb den Vermieter verärgern sollte, müssen Sie selber abwägen. MfG

als erstes hast du das recht den vermieter zu informieren. ohne info kann er keine abhilfe schaffen.

einen auftrag durch den mieter sollte man nur erteilen, wenn der vermieter nicht erreichbar ist. sonst gilt: wer die musik bestellt, bezahlt sie auch.

in fast allen mietverträgen steht in abdingung des § 535 bgb "kleinere reparaturen an schlössern, schaltern, klingelanlagen....trägt der mieter." natürlichhätte die sontagsanfahrt die sache so teuer gemacht, daß die maximierung greift. aber das ist eine milchmädchenrechnung.

wer für defekte schalter in dieser situation nach mietminderung fragt hat für meine begriffe die reife eines 18-jährigen noch nicht erreicht.