Lichtmaschine "innerlich abgebrannt", zahlt die Teilkasko?

8 Antworten

Das zahlt die TK nicht.

In der Teilkasko sind die folgenden Gefahren versichert:

Brand und Explosion Bei der Brandursache spielt es keine Rolle, ob diese innerhalb oder außerhalb des Fahrzeugs liegt. Das Kfz muss vom Feuer erfasst oder durch unmittelbare Einwirkung beschädigt werden. Reine Seng- oder Schmorschäden sind nicht versichert.

Entwendung, Raub und Unterschlagung Hier insbesondere der Diebstahl bzw. der unbefugte Gebrauch durch betriebsfremde Personen. Der Versicherungsfall ist bereits gegeben, wenn das Kfz oder mitversicherte Teile durch den Versuch des Diebstahls beschädigt werden. Hier müssen Sie jedoch nachweisen, dass ein Diebstahlversuch vorgelegen hat und nicht etwa eine nur in der Vollkasko versicherbare mut- oder böswillige Handlung Dritter.

Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung Entweder durch unmittelbare Einwirkung entstandene Schäden oder beispielsweise dadurch, dass ein Sturm Sachen auf oder gegen das Fahrzeug wirft. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.

Marderbiss an Kabeln, Schläuchen oder Leitungen Die direkten Schäden sind gedeckt, ausgeschlossen sind jedoch dadurch entstehende Folgeschäden.

Bruchschäden an der Verglasung Hier muss ein Glasbruch vorliegen, Kratzer zählen nicht. Auch hier sind Folgeschäden ausgeschlossen.

Kurzschluss an der Verkabelung Durch Kurzschluss entstehen in der Regel Schmorschäden infolge Wärmeentwicklung. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind auch hier eintretende Folgeschäden.

Laut Bedingungen (AKB) ist Brand folgendermaßen versichert:

A.2.2 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse: Brand und Explosion 1. Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.

Hallo peppi898,

da dein Auto nicht ausgebrannt ist (sei froh darüber - grins), gehst du leider leer aus, denn Schmor- und Sengschäden gelten nicht als Brand, also auch kein Versicherungsfall - leider !

Ich denke das ist eher Verschleiß und bei einer Lichtmaschine wohl normal, wenn sie kaputt geht. Frag bei der Werkstatt nach, die wissen das bestimmt.

Also bei mercedes meinten die ich soll versuchen das über die Teilkasko regeln^^ Die Lichtmaschine ist von Bosch und 6 Monate alt, also mit Garantie aber nicht wenn Sie verbrennt -.-

Danke

@peppi898

Also hast Du doch noch Garantie auf der Lichtmaschine und Mercedes muss die kostenlos erneuern Du hast sie ja nicht selbst in Brand gesteckt.

rein theoretisch versichern die das nicht. Aber bevor Du nun hier auf die schmerzlindernde Antwort hoffst, würde ich Dir empfehlen einfach bei der Versicherung anzufragen.

Ist denn noch mehr defekt... oder "nur" die Lichtmaschine?"

Nur die Lichtmaschine.

glaube eher nicht, dass da eine Versicherung einspringt.