Leihgabe von Eltern = Nebeneinkunft?

3 Antworten

Dann legst du einen Vertrag vor, dass du das Geld an deine Eltern zurückzahlen musst.

Du brauchst einen privaten Vertrag über ein zinsloses Darlehen bei ALG - 2,es ist zwar nicht zwingend ein schriftlicher Vertrag notwendig,aber das wäre auf jeden Fall besser !

Es muss aber schon vor der Geldzahlung geklärt sein wie das Geld zurück gezahlt werden soll,also in einem schriftlichen Vertrag sollte dann alles aufgeführt sein und von beiden Parteien auch unterschrieben werden.

Dazu findest du im Internet sicher auch Musterschreiben,gibst du einfach mal ein ,, Musterschreiben zinsloses privates Darlehen im ALG - 2 Bezug ",da solltest du etwas finden.

Es gibt auch zahlreiche Urteile von Sozialgerichten,einfach mal eingeben ,, Darf privates zinsloses Darlehen als Einkommen auf ALG - 2 Leistungen angerechnet werden ",da solltest du dann auch fündig werden.

Hast du einen Vertrag mit deinen Eltern geschlossen ? Zahlst du Zinsen ?

Wenn dies der Fall ist, dann solltest mit einem Widerspruch Erfolg haben.