Leihgabe nicht zurückgegeben. Rechtliches vorgehen?
Ich habe vor etwa einem Jahr einem damaligen guten Freund ein Gegenstand ausgeliehen. Nun möchte ich ihn zurückhaben und habe ihn auch schon mehrmals aufgefordert mir den zurück zu geben. Diesem wich er immer zu aus ubd vertröstete mich. Ich habe die Vermutung, dass er den Gegenstand verkauft oder weiter gegeben hat. Nun habe ich ihm ein letztes mal geschrieben , dass er mir den Gegenstand zurückschicken solle, ansonsten werde ich ihm diesen in Rechnung stellen. Ist diese Vorgehensweise korrekt? Was kann ich tun, wenn er diese nicht bezahlt bzw. mit den Gegenstand nicht zurück gibt? Kann ich dann rechtlich gegen ihn vorgehen?
3 Antworten
@ auqca
Du kannst nur auf seine Anständigkeit hoffen, außer du hast Zeugen oder was schriftliches, dass du es ihm nur geliehen hast. Oder du kannst es beweisen, dass es deines ist..
Wenn man sich etwas leiht und das nicht zurückgibt ist das schäbig.
@ auqca
Wenn dir das Teil oder was es auch immer ist, sehr wichtig ist, dann setze ihm nochmal kulanterweise eine Frist. Wie du oben schreibst "erst mit der Rechnung"......., dann kannst du das doch beweisen das es deines ist..
Dann versuche dein Glück
Einfachste Möglichkeit wäre, Deinem Freund über das Amtsgericht einen Mahnbescheid zustellen zu lassen. Er schuldet Dir xy Euro, die Du mit diesem Mahnbescheid einforderst. Reagiert Dein Freund nicht, wird der Mahnbescheid automatisch rechtskräftig. Das kostet natürlich Gebühren, die Du zu tragen hast.
Andere Möglichkeit wäre, einen kommunalen Ombudsmann einzuschalten. Dieser fordert dann Deinen Freund auf zu handeln. Tut er das nicht, ist er in der Pflicht, die Sache geht dann (zu seinen Kosten) ans Amtsgericht. Der Ombudsmann hat uns (vom Verein aus) im letzten Jahr an Gebühren 35 € gekostet.
okey das klingt schonmal vielversprechend. Werde mich da mal einlesen, vielen dank.
Ja, das kannst du, da er eine Unterschlagung oder einen Diebstahl begeht. Traurig, dass sowas unter "Freunden" passiert.
ja leider :/ also erst mit der rechnung dann mahnung und dann anzeige, klappt das so?
Leider nichts schriftliches aber meine Schwester kann die Leihgabe bezeugen.