Leihgabe nicht zurückgegeben. Rechtliches vorgehen?

3 Antworten

@ auqca

Du kannst nur auf seine Anständigkeit hoffen, außer du hast Zeugen oder was schriftliches, dass du es ihm nur geliehen hast. Oder du kannst es beweisen, dass es deines ist..

Wenn man sich etwas leiht und das nicht zurückgibt ist das schäbig.

auqca 
Fragesteller
 03.01.2015, 00:02

Leider nichts schriftliches aber meine Schwester kann die Leihgabe bezeugen.

Turbomann  03.01.2015, 00:09
@auqca

@ auqca

Wenn dir das Teil oder was es auch immer ist, sehr wichtig ist, dann setze ihm nochmal kulanterweise eine Frist. Wie du oben schreibst "erst mit der Rechnung"......., dann kannst du das doch beweisen das es deines ist..

Dann versuche dein Glück

Einfachste Möglichkeit wäre, Deinem Freund über das Amtsgericht einen Mahnbescheid zustellen zu lassen. Er schuldet Dir xy Euro, die Du mit diesem Mahnbescheid einforderst. Reagiert Dein Freund nicht, wird der Mahnbescheid automatisch rechtskräftig. Das kostet natürlich Gebühren, die Du zu tragen hast.

Andere Möglichkeit wäre, einen kommunalen Ombudsmann einzuschalten. Dieser fordert dann Deinen Freund auf zu handeln. Tut er das nicht, ist er in der Pflicht, die Sache geht dann (zu seinen Kosten) ans Amtsgericht. Der Ombudsmann hat uns (vom Verein aus) im letzten Jahr an Gebühren 35 € gekostet.

auqca 
Fragesteller
 03.01.2015, 00:08

okey das klingt schonmal vielversprechend. Werde mich da mal einlesen, vielen dank.

Ja, das kannst du, da er eine Unterschlagung oder einen Diebstahl begeht. Traurig, dass sowas unter "Freunden" passiert.

auqca 
Fragesteller
 03.01.2015, 00:04

ja leider :/ also erst mit der rechnung dann mahnung und dann anzeige, klappt das so?