Freundin will Leihgabe im wert von 500€ nicht zurückgeben?
Ich habe einer ehemaligen freundin einen gegenstand im wert von ca 500€ ausgeliehen. Besitze die rechnung noch und habe den chatverlauf wo sie bestätigt das sie im besitz war.
Sie weiss jetzt angeblich nicht wo der gegenstand ist. Das ganze ist auch schon 4 jahre her. Hab ich trotzdem noch das recht auf rückgabe? Wie gehe ich am besten vor?
5 Antworten
Ja schon nur wird es schwer, wenn sie es abstreitet. Whatsapp chatverläufe sind nicht unproblematisch bei der beweisverwertung. Wenn sie die Nachrichten abstreitet könnte es schwierig werden, wobei sie sich dann in Gefahr eines Prozessbetruges geben würde. Würde es zumindest mal versuchen
Sag ihr noch mal ganz klar und deutlich, am besten schriftlich(!), dass Du Dich auch nicht davor scheust, ggf rechtliche Schritte einzuleiten, die sie dann zu bezahlen hätte, weil Du es ja beweisen kannst, dass sie es hatte. Falls sie den Gegenstand nicht mehr hat, kannst Du Dir auch ggf. einen anderen ersatzweise von ihr besorgen lassen, allerdings braucht sie kein neues Gerät bezahlen, sondern quasi nur eines mit dem Zeitwert Deines bisherigen.
Wenn Du Dir übrigens einfach selbst eins ohne vorherige Absprache mit ihr anschaffst, ist das leider nicht rechtmäßig und Du bleibst dann auf den Kosten sitzen!!! Selbst wenn Du ein gebrauchtes Schnäppchen machen solltest!
Viel Erfolg!
wölfin
Vielleicht weiß sie ja wirklich nicht mehr wo das "Ding" ist. Dann bringt dich dein Recht auch nicht weiter.
Könntest trotzdem auf Herausgabe bestehen und wenn das nicht geht, dann müsste sie es ersetzen. Abzüglich Zeitwert vermutlich...
Wann hast du denn die Herausgabe gefordert?
Bist du dir sicher, dass das Teil nicht längst auf dem Sperrmüll gelandet ist.
Vielleicht berechnet sie dir noch Lagerkosten.
Du hast noch das Recht