Lehrerin fotografiert, konsequenzen?

6 Antworten

Ein grundsätzliches Fotografierverbot existiert in D nicht.

Das Fotografieren an sich wäre nur dann strafbar, wenn es einen TB des § 201a StGB erfüllen würde. Das ist in dem Fall wohl eher nicht gegeben.

Allerdings ist die Veröffentlichung des Fotos - und das scheinst du mit "Profilbild" gemeint zu haben - ohne Zustimmung des/der Betroffenen verboten.

Siehe dazu den § 22 Satz 1 KUG:

"Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. "

Die unerlaubte Veröffentlichung wird nach  § 33 KUG mit Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. 

Nimm das Foto so schnell es geht wieder raus, es könnte sonst mächtigen Ärger geben.

Ahzmandius  08.04.2016, 20:53

Das Bloße Fotografieren ist auch dann verboten, wenn die Würde des Menschen verletzt wird. Das kann man so pauschal nicht beantworten.

Des Weiteren ist das Einstellen eines Bildes als Profilbild in eine Gruppe(ich gehe jetzt von WhatsApp aus) kein Veröffentlichen. Wobei ich nicht weiß welche Rechte am Bild man an WhatsApp abtritt, bei Facebook wäre das noch mal etwas anderes (da müsste man genau die AGB lesen). 

Das war ziemlich dumm...

Kannst nichts machen. Nur abwarten...Das Profilbild solltest du natürlich wieder ändern und lösch die Bilder auch. Dann ist alles geritzt.

- Du solltest das Foto so schnell wie möglich entfernen.

- Wenn deine Lehrerin davon Wind bekommt, kann sie dich im schlimmsten Fall anzeigen.

- Lösche alle Fotos von ihr, die du auf deinem Handy hast.

- Bitte alle deine Freunde die Fotos ebenfalls zu löschen.

Wenn das bei uns an der Schule (BW) rauskommen würde, wäre das dem Schulleiter mindestens ne §90 Strafe wert (sprich Rektoratarrest & Elterngespräch im Rektorat oder einen zeitweiligen Schulausschluss)

Bild ändern und abwarten.

Von jemanden ohne sein wissen Fotos zu machen und vorallem dann noch zu veröffentlichen ist strafbar....