Lehrer nimmt mein Handy weg
Guten Tag, heute, 6-8 Stunde, mein Klassenlehrer nimmt mir mein Handy weg.. soweit ich weiß, darf er das für den gesamten Schultag behalten, am Ende des Tages jedoch muss er es mir zurückgeben, ist das richtig? Denn er hat es, dreisterweise, behalten und ich bekomme es morgen wieder. In meinen Augen ist es Diebstahl, wie seht ihr das? Ich sagte ihm ich brauch das Handy heute für wichtige Angelegenheiten, unter anderem auch für meinen morgigen Wecker, er sagte das sei nun mein Problem.. eine Frechheit finde ich.. Es sind nunmal Sachen die wichtig sind, z. B. das ein Arbeitgeber heute anrufen sollte, was leider nur auf mein Handy geht, da wir momentan kein Telefon haben..
Wie gesagt, in meinen Augen ist das Diebstahl, wie sind meine Rechte? Ich will dieses Handy direkt wieder haben und es kann nicht sein, dass er dort im Recht steht.. Es mag zwa harmlos klingen, wegen einem Handy so ein Stress zu machen, aber es geht mir ganz einfach nur um das Prinzip, das Lehrer nicht das Recht haben, Sachen über einen Schultag hinaus zu behalten, wenn sie Ihnen nicht gehören!
Danke im voraus!
13 Antworten
Kein Diebstahl, maximal "Unterschlagung". Er hat dir ja mitgeteilt, dass er es dir zurückgibt, aber er behält es unrechtmässiger Weise eine bestimmte Zeit lang. Darüber hinaus gibt es bestimmt:
a. eine Schulordnnung b. Rechtsurteile dazu
Tendenziell sollte es rechtmässig sein, Sachen, welche den Unterricht stören (können) bis zu Unterrichtsende einzubehalten. Darüber hinaus denke ich, das es nicht legal ist. Wobei man gegenüber Lehrern und Schulen im Rahmen von "erzieherischen Massnahmen" oft nachsichtig ist.
Es würde mich zwar sehr wundern, wenn der Direktor entscheiden darf, wie lange ein Mobilfunktelefon einbehalten werden darf und es dazu keine einheitliche gesetzliche Regelung gibt, aber ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren.
Die Frage mit dem Zusammenhang zwischen "Handy und Unterricht stören" würde ich da ziemlich trivial wie folgt beantworten: "In der Schule haben ausser Taschenrechner keine weiteren elektonischen Geräte etwas zu suchen".
So gesehen reicht für mich die blosse Sichtung eines ablenkenden Gerätes oder Gegenstandes, um eine Entfernung dieses Objekts aus dem Unterricht(-sraum) zu rechtfertigen - völlig unabhängig ob/was damit gemacht wird/wurde oder gemacht werden kann.
Das ist eine prinzipielle Frage, dass man das wegpackt, bis man sich wieder ausserhalb des Schulgeländes befindet.
Also bei uns müssen es am nächsten Freitag die Eltern (auch nur die Eltern da hilft kein Telefonat oder Brief mit denen) das Teil um 13 abholen (und nicht später)! Dagegen ist es bei euch ja harmlos.
muss er aber am Ende der Stunde bzw des Schultages wieder rausrücken
Natürlich ist es ärgerlich, wenn dir dein Lehrer das Handy weggenommen hat. Aber sicherlich nicht ohne Grund, denn wenn du es in deiner Tasche und ausgeschaltet hattest, dann dürfte sie es doch gar nicht bemerkt haben, daß du ein Handy mithattest. Trotzdem sollte sie es dir am gleichen Tag zurück geben, denn wenn du dringende Telefonate zu führen hast, darfs sie das nicht verhindern. Sage doch deinen Eltern bescheid, damit sie deine Lehrerin anrufen und deiner Lehrerin sagen, daß sie dir dein Eigentum bitte zurück geben sollte. Liebe Grüße von bienemaus63
Darf er mach, hängt davon ab was in der schulordnung steht.
Ich kenne mich rechtlich gesehen nicht so gut mit solchen Sachen aus, aber bei uns behalten die Lehrer die eingesammelten Handys sogar bis Freitag. Und da ist es denen relativ egal, ob es Montag oder Freitag ist. Außerdem müssen die Eltern bei uns dann das Handy abholen... also wäre ich mir nicht so sicher, ob das verboten ist! Rechtlich gesehen, sind Lehrer (glaube ich) Erziehungsberechtigte, oder so etwas ähnliches! Auf jeden Fall müssen sie dafür Gewähr leisten, dass du in der Schule etwas lernst!
Gruß, Angelina
Nein, Lehrer sind keine Erziehungsberechtigten. Das sind nur die eltern, bzw die, die das Sorgerecht haben. Und das wird kaum der Lehrer sein.
Ich weiß, aber es gibt noch so ein Fachwort für Lehrer (Aufsichtspflichtige?), das fällt mir nur leider gerade nicht ein!
Recht hast du, dennoch hat er mir das Handy abgenommen und ich habe es ihm NICHT frewillig gegeben. Dazu kommt nocht, dass ich lediglich geguckt habe wie spät es ist und es auf meinem Schoß lag, was es immer tut. Und es ist unfair, wenn er mich rauspickt und alle weiteren Schüler weiter mit ihren Handys rumspielen lässt, das werd ich ihm morgen auch sagen. Wie gesagt, er hat kein Recht es mir einfach wegzunehmen, wenn ich als Eigentümer nicht einwillige es ihm zu geben, er hätte auch sagen können, schalt es aus und leg es in die Tasche, das wäre wiederum kein Problem für mich gewesen. Ich haba recherchiert, laut BGB ist das, was er getan hat, rechtlich nicht korrekt und er macht sich damit strafbar. Da gibt es leider einen Haken.. die Schulordnung, da steht, ob und wielange er das darf, nun komme ich an die heute nichtmehr ran, werde es dann morgen machen und einen Blick darauf werfen. Dazu kommt noch, dass der Direktor entscheiden muss, WIELANGE er mein Handy haben darf.. und die länge ist abhängig von der Höhe der Belästigung durch mein Handy.. es ist keine belästigung gewesen, ich habe NICHT den reibungslosen Unterricht gestört. Nunja, ich werde das morgen persönlich mit ihm klären und wenn's sein muss, dann auch gerne mit einem Direktor zusammen, genau wie er auch, kenn ich meine Rechte und kann dort schon ein Wörtchen mitreden! Danke dir, dennoch. :-)