Lehrer im Nachhinein wegen Diskrimierung verklagen?
2013 ereignete sich folgendes in meinem ehemaligen Berliner Gymnasium:
an einem Mittwoch hatten meine Klasse (Anfang der 10.) Französisch Unterricht bei meinem Klassenlehrer Herrn X. (Echten Namen behalte ich erstmal für mich). Ein Mädchen aus meiner Klasse saß wie jeden Tag in der Klasse - sie war nicht eine der Musterschülerinnen und auch nicht sonderlich bei Herrn X. beliebt. Sie hatte roten Lippenstift aufgetragen und war sonst total normal gekleidet. Herr X. will also den Unterricht beginnen doch fängt sagt sofort dem Mädchen (ich nenne sie mal Lisa), dass sie sich sofort auf die Toilette begeben möchte und dieses "Geschmiere" aus ihrem Gesicht zu entfernen. Lisa reagierte nahm einen Spiegel und sah sich ins Gesicht und sagte dann zu Herrn X., dass sie dort nichts sähe woraufhin er meinte, dass sie wüsste was er meinte. Sie verlies auf eine, verständlicher Weise, trotzige Art den Raum. Als Lisa wiederkam, fuhr Herr X. fort und meinte zu ihr und zu der Klasse, dass wir uns ja nicht auf der Potsdamer Strasse befänden (eine bekannte Rotlicht Gegend Berlins) und wir uns angemessen zeigen sollten. Die Klasse reagierte sichtbar unsicher doch aus Angst meldete sich keiner laut zu Wort. Nachdem die Stunde vorbei war, kam die ganze Klasse zusammen und viele Ließen ihrer Empörung freien Lauf - letztendlich entschieden wir, dass wir uns alle am folgenden Tage Lippenstift aus Solidarität auftragen werden. Gesagt, getan am nächsten Tag in der Pause vor der Französisch Stunde, trugen alle, bis auf wenige ausnahmen, die Angst vor Konsequenzen hatten, Lippenstift auf. Als Herr X also den Raum betrat sah er uns alle an. Nach einer kurzen Pause, sagte Herr X (Zitat): "Ich unterrichte keine Nutten und Transvestiten" und verließ daraufhin den Raum. wir alle sahen uns geschockt an doch entschieden uns nichts zu tun. sondern diese Gelegenheit zu nutzen und nahmen uns unsere eigene Freistunde. Eine Halbe Stunde später kam Herr X wieder in den Raum und ohne etwas zu sagen schrieb er Unmengen an Hausaufgaben an die Tafel und schrieb dazu, dass diese bis zum Freitag fällig wären.
Zusammengefasst (mir gehen die Zeichen aus), geschah folgendes danach: Zuhause erzählte ich meinem Vater (Elternsprecher) von dem Vorfall dieser schrieb sofort an die Schulleitung und an alle anderen Eltern. Von der Schulleitung kam jedoch wenig Rückmeldung genauso wie von manchen Eltern. Mit der Zeit wandten sich viele meiner Klassenkameraden gegen mich und ein meine Unterstützer was auch von deren Eltern rüberkam, (ich glaube die Angst vor einem kleinen Skandal war zu gross und die angst, dass die Schule ihren elitären Ruf verlieren würde) auf jeden Fall wurde alles letztendlich von der Schulleitung, den Lehrern und vielen Eltern unter den Teppich gekehrt und alles ging wieder seinen alten weg. nun zu meiner Frage: Kann ich Herrn X immer noch bzw überhaupt noch wegen Beleidigung, Diskriminierung o.ä. verklagen und das auch allein oder was für schritte sollte ich machen?
10 Antworten
ich gehe mittlerweile auf eine andere Schule aber war vor kurzem wieder dort und habe mir ein paar Dokumente abholen müssen und habe deshalb mit der päd. ko. geredet und sie hat mich gefragt was der Grund meines Wechsel wäre? Ich habe Ihr gesagt, dass ich den Vorfall mit Herrn X als Hauptgrund sehe und sie sagte mir, dass sie davon Granits wisse. Für mich war das auch der Hauptgrund warum ich die Sache nochmal überdenke!
Kann ich Herrn X immer noch bzw überhaupt noch wegen Beleidigung, Diskriminierung o.ä. verklagen
Nein. Ein Strafantrag n. § 185 StGB scheitert erstens wg. Ablauf der Antragsfrist von 3 Monaten, § 77b StGB, und zweitens würde das Verfahren mangels öffentlichem Interesse abgewiesen: Dem Staat ist es ziemlich schnurz, was man Privatpersonen so alles im Eifer des Gefechts an den Kopf wirft :-O
Im Übrigen mangelt es den objektiven Tatbestand: Beleidigung i. S. d. § 185 StGB ist ein Auffangtatbestand, jemandem eine unwahre, ehrenrührige Tatsache unterstellt zu haben. Meint, Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung. durch negatives Werturteil gegenüber dem Ehrträger. Nun ist aber die Schülerin nicht als Prostiuierte diffamiert worden, er stellte lediglich fest, dass sein Klassenraum sich "nicht auf der Potsdamer Strasse befände" und er erwartet, dass ihr euch als Klasse während seines Unterrichts "angemessen zeigen sollt".
Diskriminierung wäre nun der völlig falsche Ansatz, denn offenbar ging niemand der Klasse der Prostitution nach, über deren Tätigkeit ein Werturteil abgegeben wurde.
Aus ebengleichem Grund dürfte der zivilrechtliche Klageweg scheitern: Wer - zumal nach 3 Jahren - vorträgt, beleidigt, also in seine Ehre verletzt worden zu sein, müsste sich nicht nur fragen lassen, wieso dann erst jetzt, sondern auch darlegen, welches geschützte Rechtsgut als Teilbereich der Personenwürde mit diesen Feststellungen des Leherers verletzt worden sein soll. Ich vermag jedenfalls nicht zu erkennen, womit weder die Schülerin noch ihr als Klassenverband in eurem "Anspruch auf Achtung der Persönlichkeit" verletzt wurdet.
G imager761
Du kannst ein Strafantrag wegen Beleidigung (§ 185 StGB) stellen, in der Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ansonsten wird wahrscheinlich auf Privatklage verwiesen werden (Was dir natürlich dann auch offen steht).
EDIT: Strafantrag muss innerhalb von 3 Monaten gestellt werden, also nicht mehr möglich.
Die von ihm erwähnten "Nutten und Transvestiten" sind aber in dem Fall nicht Tatobjekt i.s.V. § 185 StGB. D.h., nicht jeder Transvestit und jede Prostituierte könnte jetzt deswegen deinen Lehrer anzeigen.
Ihr als Klasse (sofern angesprochen) aber schon! Allerdings, wie yoriela schon erwähnt hat, werdet ihr auf den Privatklageweg verwiesen werden. Und der hat leider selten Aussicht auf Erfolg.
Das hier ist jetzt nur meine Meinung und ich habe keine juristischen Kenntnisse dahingehend:
Das Verhalten des Lehrers war inakzeptabel, völlig richtig. Juristische Schritte hätten aber vor zwei Jahren erfolgen müssen. Ich denke, es wird schwer fallen, jetzt noch die Zeugen zu finden, die das Ganze stützen können. Damals hättet Ihr mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde schon Unruhe stiften können. Heute, nach fast etwa 2 Jahren, würde ich weitere Schritte lassen.
Das geht nicht klar!!! du solltest überlegen was du machst! Diskriminierung ist das nicht unbedingt. Auf jeden Fall ist das eine Beleidigung! es ist wichtig viele Zeugen zu haben die das bestätigen können (ihr solltet euch treffen und auf eine Geschichre einigen ). Es ist zu beachten ob es euch wert ist ein Prozess anzufangen, er kostet Zeit und Geld. Ihr solltet euch also wirklich überlegen was ihr macht. Allerdings hättet ihr genügend Gründe Hoffe ich konnte dir helfen
Und was ist mit der Aussage von wegen, dass er keine "Nutten und Transvestiten" unterrichte? er diskriminiert diese ja mit dieser Ausage...? oder?