Lehrer im Nachhinein wegen Diskrimierung verklagen?

10 Antworten

ich gehe mittlerweile auf eine andere Schule aber war vor kurzem  wieder dort und habe mir ein paar Dokumente abholen müssen und habe deshalb mit der päd. ko. geredet und sie hat mich gefragt was der Grund meines Wechsel wäre? Ich habe Ihr gesagt, dass ich den Vorfall mit Herrn X als Hauptgrund sehe und sie sagte mir, dass sie davon Granits wisse. Für mich war das auch der Hauptgrund warum ich die Sache nochmal überdenke!



Kann ich Herrn X immer noch bzw überhaupt noch wegen Beleidigung, Diskriminierung o.ä. verklagen

Nein. Ein Strafantrag n. § 185 StGB scheitert erstens wg. Ablauf der Antragsfrist von 3 Monaten, § 77b StGB, und zweitens würde das Verfahren mangels öffentlichem Interesse abgewiesen: Dem Staat ist es ziemlich schnurz, was man Privatpersonen so alles im Eifer des Gefechts an den Kopf wirft :-O

Im Übrigen mangelt es den objektiven Tatbestand: Beleidigung i. S. d. § 185 StGB ist ein Auffangtatbestand, jemandem eine unwahre, ehrenrührige Tatsache unterstellt zu haben. Meint, Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung. durch negatives Werturteil gegenüber dem Ehrträger. Nun ist aber die Schülerin nicht als Prostiuierte diffamiert worden, er stellte lediglich fest, dass sein Klassenraum sich "nicht auf der Potsdamer Strasse befände" und er erwartet, dass ihr euch als Klasse während seines Unterrichts "angemessen zeigen sollt".

Diskriminierung wäre nun der völlig falsche Ansatz, denn offenbar ging  niemand der Klasse der Prostitution nach, über deren Tätigkeit ein Werturteil abgegeben wurde.


Aus ebengleichem Grund dürfte der zivilrechtliche Klageweg scheitern: Wer - zumal nach 3 Jahren - vorträgt, beleidigt, also in seine Ehre verletzt worden zu sein, müsste sich nicht nur fragen lassen, wieso dann erst jetzt, sondern auch darlegen, welches geschützte Rechtsgut als Teilbereich der Personenwürde mit diesen Feststellungen des Leherers verletzt worden sein soll. Ich vermag jedenfalls nicht zu erkennen, womit weder die Schülerin noch ihr als Klassenverband in eurem "Anspruch auf Achtung der Persönlichkeit" verletzt wurdet.

G imager761


Du kannst ein Strafantrag wegen Beleidigung (§ 185 StGB) stellen, in der Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft ermittelt. Ansonsten wird wahrscheinlich auf Privatklage verwiesen werden (Was dir natürlich dann auch offen steht).

EDIT: Strafantrag muss innerhalb von 3 Monaten gestellt werden, also nicht mehr möglich.

consensus 
Fragesteller
 01.06.2015, 22:07

Und was ist mit der Aussage von wegen, dass er keine "Nutten und Transvestiten" unterrichte? er diskriminiert diese ja mit dieser Ausage...? oder?

KaiserBill  02.06.2015, 01:56
@consensus

Die von ihm erwähnten "Nutten und Transvestiten" sind aber in dem Fall nicht Tatobjekt i.s.V. § 185 StGB. D.h., nicht jeder Transvestit und jede Prostituierte könnte jetzt deswegen deinen Lehrer anzeigen.

Ihr als Klasse (sofern angesprochen) aber schon! Allerdings, wie yoriela schon erwähnt hat, werdet ihr auf den Privatklageweg verwiesen werden. Und der hat leider selten Aussicht auf Erfolg.

Das hier ist jetzt nur meine Meinung und ich habe keine juristischen Kenntnisse dahingehend:

Das Verhalten des Lehrers war inakzeptabel, völlig richtig. Juristische Schritte hätten aber vor zwei Jahren erfolgen müssen. Ich denke, es wird schwer fallen, jetzt noch die Zeugen zu finden, die das Ganze stützen können. Damals hättet Ihr mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde schon Unruhe stiften können. Heute, nach fast etwa 2 Jahren, würde ich weitere Schritte lassen.

Das geht nicht klar!!! du solltest überlegen was du machst! Diskriminierung ist das nicht unbedingt. Auf jeden Fall ist das eine Beleidigung! es ist wichtig viele Zeugen zu haben die das bestätigen können (ihr solltet euch treffen und auf eine Geschichre einigen ). Es ist zu beachten ob es euch wert ist ein Prozess anzufangen, er kostet Zeit und Geld. Ihr solltet euch also wirklich überlegen was ihr macht. Allerdings hättet ihr genügend Gründe Hoffe ich konnte dir helfen